Erstellt am 16.12.2015 um 14:57 Uhr von paula
welche Art von Beförderung ist es denn? Beförderung zum Mitarbeit im Weihnachtsfeierfestkomitee? Leitender Angestellter im Sinne des BetrVG? Oder normaler Vorgesetzter?
es kann also ggf. auf den Sachverhalt ankommen...
Erstellt am 16.12.2015 um 15:26 Uhr von gironimo
Eine Beförderung fällt nur dann unter den § 99 BetrVG, wenn damit eine Versetzung verbunden ist. Und was eine Versetzung ist, steht im § 95 Abs. 3 BetrVG (also prüfen, ob sich die Umstände wesentlich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist)