Hallo!

Die Abteilung Komponenten-Reparatur soll vom Hauptsitz der Firma in den 15 km entfernten Betriebszweig verlegt werden (damit eine andere, expandierende Abteilung die Räume der Komponentenwerkstatt nutzen kann).

Unterliegt diese Verlegung der Mitbestimmung? Der BR wurde hierüber lediglich informativ in einem kurzen Gespräch mit dem BRV unterrichtet.

Betroffen ist auch ein Mitarbeiter, der mit umziehen muss und dem das mächtig "stinkt". Wird er hierdurch "versetzt" im Sinne von § 99 Abs. 1, so dass die Zustimmung des BR erforderlich ist?

Meines Erachtens (rein gefühlsmäßig) sind bereits die Umzugspläne der Firma mitbestimmungspflichtig. Liege ich da richtig und wenn ja, aufgrund welcher Vorschrift(en)?