Erstellt am 26.02.2015 um 15:04 Uhr von Dezibel
Erstellt am 26.02.2015 um 15:45 Uhr von moreno
Funktionsfähig bleibt Ihr auch dann da es ein sogenanntes Selbstzusammentrittsrecht gibt. Aber besser wäre es natürlich jetzt schnell den Stelli neu zu wählen, außerdem ist es ratsam eine Vertretungsreihenfolge in der GO festzulegen und dies dem AG mitzuteilen. Denn auch Vorsitzender und Stellvertreter können mal zusammen ausfallen!
Erstellt am 26.02.2015 um 16:18 Uhr von pemahu
Danke moreno.
Wir haben vor der letztjährigen Urlaubssaison ein weiteres Mitglied als Vertreter im Falle der Verhinderung beider bestimmt. Ich hatte aber das Gefühl, dieser dürfte nur bei gesetzlicher Verhinderung, nicht aber bei Rücktritt einspringen und dazu nirgends irgendeine Quelle gefunden. Du scheinst da keinen Unterschied zu machen.
(Und unser BR-Vorsitzender sieht auch kein Problem und will die "Nachwahl" des stellvertretenden Vorsitzenden mangels aktuell bereiter Kandidaten - der einzige, von dem wir denken, er macht es vermutlich, kommt erst Montag aus dem Urlaub zurück - ganz ruhig, nach seinem Urlaub, angehen. Vielleicht sollte ich doch kein mulmiges Gefühl haben wegen nächster Woche)
Erstellt am 26.02.2015 um 16:44 Uhr von moreno
Ich geb Euren BRV Recht immer mit der Ruhe was kann Euch denn passieren? :-)
Erstellt am 12.08.2015 um 15:15 Uhr von Crismo
Was passieren kann? Die GF kann die Situation ausnutzen, es kommt plötzlich zu Kündigungen oder anderen Fällen, in denen kurze Fristen anstehen. Da sollte der BR 1. wissen, was zu tun ist und 2. funktionsfähig sein.