Erstellt am 25.01.2022 um 19:26 Uhr von EDDFBR
Kurze Antwort: Ja
Wenn ein BR-Mitglied erklärt, auch während des Urlaubs BR-Arbeit verrichten zu wollen, so liegt keine Verhinderung vor. Es ist dann auch kein Ersatzmitglied zu laden.
BR-Tätigkeit ist ein Ehrenamt, und damit in seiner Ausübung nicht an die Arbeitszeit gebunden.