Erstellt am 18.11.2022 um 18:08 Uhr von EDDFBR
Moin,
Schichtarbeitende haben häufig ein anderes Urlaubssystem als Büroarbeiter, die Mo-Fr 9-17 arbeiten. Sie erhalten wesentlich mehr Urlaubstage, müssen dafür aber auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen Urlaub einreichen. Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Systems unterliegt der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats.
Bei der Einführung von Schichtsystemen ist der Betriebsrat in der erzwingbaren Mitbestimmung. Ohne die Zustimmung des BR ist eine EInführung oder Änderung eines Schichtsystems nicht zulässig. Grundlage dafür ist §87 (1) 2. für das Schichtsystem, sowie §87 (1) 5. für die Urlaubsgrundsätze.
In der Folge bedeutet dass, das System kommt dann, wenn sich der AG mit dem BR geeinigt hat und ein konkreter Termin gemeinsam festgelegt ist.
Erstellt am 20.11.2022 um 12:46 Uhr von JR2022
Diese Antwort wurde von "JR2022" gelöscht.
Erstellt am 21.11.2022 um 07:38 Uhr von xyz68
Schnellstmöglich den BR gründen.
Ansonsten hilft nur der Blick in den Arbeitsvertrag. Was steht hier zum Thema Arbeitszeit und Verteilung.