W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtsystem 4/2

J
JR2022
Nov 2022 bearbeitet

Im Moment haben wir noch KEINEN BR, wir sind aber gerade in der Planung / Vorbereitung für BR-Wahlen.

Muss dann so ein Wechsel über eine Mitarbeiterzustimmung laufen oder geht das über das Direktionsrecht des AG ?

DANKE

Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage. Mein Arbeitgeber möchte auf Jahresanfang von einem "chaotischem Schichtsystem, 5Tage Woche, auf ein  4Tage Dienst 2 Tage Frei System wechseln. Kann mein Arbeitgeber dies tatsächlich so kurzfristig und stimmt es, dass ich dann Sa, So und Feiertags Urlaub einreichen muss?

Ich arbeite nach dem Tarifvertrag für Sicherheitskräft an Verkehrsflughäfen.

Vielen Dank für eine kurze Antwort

Gruß

25802

Community-Antworten (2)

E
EDDFBR

18.11.2022 um 19:08 Uhr

Moin,

Schichtarbeitende haben häufig ein anderes Urlaubssystem als Büroarbeiter, die Mo-Fr 9-17 arbeiten. Sie erhalten wesentlich mehr Urlaubstage, müssen dafür aber auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen Urlaub einreichen. Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Systems unterliegt der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats.

Bei der Einführung von Schichtsystemen ist der Betriebsrat in der erzwingbaren Mitbestimmung. Ohne die Zustimmung des BR ist eine EInführung oder Änderung eines Schichtsystems nicht zulässig. Grundlage dafür ist §87 (1) 2. für das Schichtsystem, sowie §87 (1) 5. für die Urlaubsgrundsätze.

In der Folge bedeutet dass, das System kommt dann, wenn sich der AG mit dem BR geeinigt hat und ein konkreter Termin gemeinsam festgelegt ist.

X
XYZ68

21.11.2022 um 08:38 Uhr

Schnellstmöglich den BR gründen.

Ansonsten hilft nur der Blick in den Arbeitsvertrag. Was steht hier zum Thema Arbeitszeit und Verteilung.

Ihre Antwort