Erstellt am 12.11.2010 um 06:31 Uhr von Tanzbär
Warum habt ihr es denn abgelehnt, wenn das alles so toll wäre?
Vielleicht solltet ihr konkrete Vorstellungen einbringen, statt einfach abzulehnen.
"Mit gestalten" heißt heute das Zauberwort, nicht "gegen alles sein"!
Erstellt am 12.11.2010 um 06:39 Uhr von GilliPoint
Hallo Tanzbär,
Die wollen es einführen für die gleichen bedingungen wie jetzt keine lohnerhöhung keine zuschläge wir haben versucht zu verhandeln aber die wollen nicht das einzige was die sagten ist wir zahlen euch die pausen und das ist zu wenig. Nicht mal bei Feiertage und sonntage gibt es zuschläge also da lehnen wir ab und dann kamm diese reaktion von der GL.
Erstellt am 12.11.2010 um 08:48 Uhr von Lotte
GilliPoint,
m. E. solltet Ihr sofort eine BetrVers machen und die KollegInnen informieren. Man lässt sich viel zu oft instrumentalisieren ohne die KollegInnen ins Boot zu holen.
Natürlich wird der AG rumwüten. Aber wenn er wegen einer BetrVers das Werk schließt, wäre es eh verloren. Und so kann er ja den Kollegen erklären, warum sie für mehr Arbeit das gleiche Geld bekommen sollen.
Erstellt am 12.11.2010 um 09:47 Uhr von DerAlteHeini
GilliPoint
Ein Betriebsrat sollte sich nie erpressen lassen.
Ansonsten würde ich auch Vorschlagen eine Betriebsversammlung abzuhalten.
Erstellt am 12.11.2010 um 13:51 Uhr von rkoch
> Nicht mal bei Feiertage und sonntage gibt es zuschläge
Dann stimmt doch einfach erst mal zu....
Warum?
Sonn- und Feiertagsarbeit kommt ohnehin nur aus den in §11 ArbZG vorgegebenen Gründen in Frage und ich kann da keinen Grund erkennen, der Euch diese Option eröffnet. Also könnt ihr Sonn- und Feiertagsarbeit von vorneherein vergessen!
Einzige Optionen:
TARIFVERTRAG nach §12 ArbZG. Also geht zu Eurem AG und sagt ihm das er mit der Gewerkschaft einen Haustarifvertrag zur Sonn- und Feiertagsarbeit abschließen soll.
oder
Eine Ausnahmeregelung nach §13 ArbZG erwirken, wobei wenn überhaupt wahrscheinlich nur die Variante Abs. 5 in Frage kommt.
Sonn- und Feiertagszuschläge sind außerdem gesetzlich nicht vorgesehen. Die gesetzlichen Regelungen beschränken sich auf:
- Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
- Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben.
- Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben
Viel schlimmer ist aber noch:
Sonn- und Feiertagszuschläge ergeben sich i.d.R. aus TV. Damit schlägt zugleich die Tarifsperre aus §77 BetrVG zu. Ihr KÖNNT also rechtswirksam gar keine BV vereinbaren wegen derer diese Zuschläge zu zahlen sind.
Euer AG ist eigentlich sogar doof. Soll er mitspielen und horrende Zuschläge versprechen! Nachdem die BV in Kraft getreten ist weigert er sich einfach die Zuschläge zu zahlen und alle Bestreben des BR die Zuschläge zu erhalten führen dazu das ein Richter die entsprechenden Passagen aus der BV streicht, den Rest aber stehen läßt. OK, die Variante birgt das Risiko das irgendein Richter die BV als "Vertrag zu Gunsten Dritter" versteht - aber das Risiko ist IMHO überschaubar, schließlich müssten das die AN einklagen und das tun sie eh nicht.
Also überlegt Euch erstmal ob Sonn- und Feiertagszuschläge überhaupt ein Grund zum Streit sind.
Außerdem: Lasst die Maschine doch einfach erstmal anrücken. Macht die Kündigungsfrist der BV nicht allzu lang - und wenn die Maschine steht wollt ihr einfach nochmal verhandeln! Meint ihr, der AG schickt die Maschine weg wenn sie voll in der Produktion steht weil ihr nochmal verhandeln wollt? Dann könnt ihr auch in aller Ruhe in die Einigungsstelle......