Rechtsanspruch bei Kankheit von 4 ins 2 Schichtsystem ?
MA im 3 bzw.4 Schichtsystem(je nach Saison) legt dem AG ein Attest vom Arzt vor das er keine Nachtschicht mehr machen darf. Der AG sagt er könne dem AN in einem Mehrschichtsystem in der Produktion keinen 2 Schicht Job geben weil dies auch mit der Monatl Arbeitszeit nicht hinkommt. Hat der AN trotsdem einen Rechtsanspruch weiter in der Produktion im 2 Schicht eingesetzt zu werden? Er hat mittlerweile auch schon einen Rechtsanwalt eigeschaltet.
Community-Antworten (3)
13.06.2008 um 11:42 Uhr
@rainer w,
da gibt es noch.... § 6 im ArbZG nochschau dir den mal an. "weil dies auch mit der Monatl Arbeitszeit nicht hinkommt." hä.... wie ist denn das gemeint?
13.06.2008 um 13:22 Uhr
Hallo, so ein ärztliches Attest ist ein zweischneidiges Schwert.
- der Arzt sagt er darf keine Nachtschicht mehr machen.
- der Arbeitgeber bringt seine Fürsorgepflicht ins Spiel und sagt er habe keinen anderen Arbeitsplatz für den AN. Es ist also Vorsicht geboten!
13.06.2008 um 15:04 Uhr
Der Mitarbeiter kann so unter Umständen seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen. Dies könnte den Arbeitgeber dazu verleiten ihm zu kündigen, mit der Begründung keinen (2schicht) Arbeitsplatz anbieten zu können.
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