Erstellt am 13.06.2008 um 09:42 Uhr von pirat
@rainer w,
da gibt es noch.... § 6 im ArbZG nochschau dir den mal an.
"weil dies auch mit der Monatl Arbeitszeit nicht hinkommt." hä.... wie ist denn das gemeint?
Erstellt am 13.06.2008 um 11:22 Uhr von mainpower
Hallo,
so ein ärztliches Attest ist ein zweischneidiges Schwert.
1. der Arzt sagt er darf keine Nachtschicht mehr machen.
2. der Arbeitgeber bringt seine Fürsorgepflicht ins Spiel und sagt er habe keinen anderen Arbeitsplatz für den AN.
Es ist also Vorsicht geboten!
Erstellt am 13.06.2008 um 13:04 Uhr von Ajos
Der Mitarbeiter kann so unter Umständen seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen.
Dies könnte den Arbeitgeber dazu verleiten ihm zu kündigen, mit der Begründung keinen (2schicht) Arbeitsplatz
anbieten zu können.