AVR / AVB mit dem Lohnniveau 2008 in Rente 2022?
Hallo, ich bin BR - Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. 2008 wurde der angelehnte Tarifvertrag AVR in AVR umgewandelt und die AN des Vereins gebeten sich nach Fristsetzung zu entscheiden, in welchen Tarifvertrag sie bleiben bzw. ob sie wechseln wollen. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der AVR "eingefroren" wird, es diesbezüglich keine Verhandlungen, somit auch keine Lohnsteigerungen mehr geben wird. Die politischen Rahmenbedingungen haben sich geändert. Absenkung Rentenniveau, Steuerzahlung auf Rente, Sozialversicherung auf Rente, dies mal so als Stichwort. Uns als BR ist aufgefallen, dass die AN, die im AVR geblieben sind mit einem Lohnniveau von 2008, z.T. 2022 in Rente gehen und damit schon jetzt voraussehbar nicht viel mehr als Grundsicherung erhalten. Wir finden dies ungerecht und fast sittenwidrig, handelt es sich dabei um AN mit Berufserfahrung und gehörend zur Stammbelegschaft. Was kann der BR tun, um diese AN zu unterstützen, die ja nicht mal einen Ausgleich zur Inflationsrate bekommen. DANKE für die Mühen einer Beantwortung.
Community-Antworten (2)
24.01.2015 um 16:30 Uhr
Die sollen einfach den TV wechseln, dann erhalten sie den Ausgleich. Solange Mindestlohn gezahlt wird, wirst du nicht mit Sittenwidrigkeit kommen können
24.01.2015 um 17:20 Uhr
Rosinenpickerei zahlt sich eben doch nicht immer aus. Gerade dieses Beispiel ist für diese Aussage mustergültig!
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