Hallo,
ich bin BR - Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. 2008 wurde der angelehnte Tarifvertrag AVR in AVR umgewandelt und die AN des Vereins gebeten sich nach Fristsetzung zu entscheiden, in welchen Tarifvertrag sie bleiben bzw. ob sie wechseln wollen. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der AVR "eingefroren" wird, es diesbezüglich keine Verhandlungen, somit auch keine Lohnsteigerungen mehr geben wird. Die politischen Rahmenbedingungen haben sich geändert. Absenkung Rentenniveau, Steuerzahlung auf Rente, Sozialversicherung auf Rente, dies mal so als Stichwort. Uns als BR ist aufgefallen, dass die AN, die im AVR geblieben sind mit einem Lohnniveau von 2008, z.T. 2022 in Rente gehen und damit schon jetzt voraussehbar nicht viel mehr als Grundsicherung erhalten. Wir finden dies ungerecht und fast sittenwidrig, handelt es sich dabei um AN mit Berufserfahrung und gehörend zur Stammbelegschaft. Was kann der BR tun, um diese AN zu unterstützen, die ja nicht mal einen Ausgleich zur Inflationsrate bekommen. DANKE für die Mühen einer Beantwortung.