Erstellt am 16.12.2011 um 16:18 Uhr von rkoch
> Allerdings gibt es über diese Angelegenheit nichts schriftliches.
DAS kann ich mir kaum vorstellen... Faktisch ist das was Du sagst eine betriebliche Alterversorgung und eine solche kann der AG nicht ganz frei gewähren, schließlich sind alle Gelder die ein AG zahlt in irgendeiner Art z.B. Steuer- und Sozialversicherungspflichtig. So weit er diese Beträge einfach "Brutto" ausgezahlt hat muß er dafür eine Rechtsgrundlage haben, eben z.B. die Rechtsgrundlagen für eine Direktzusage.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrente
Insofern wäre tatsächlich erst mal zu prüfen WAS da genau gelaufen ist. Alles weiter ergibt sich daraus. Stichwort z.B.: Unverfallbarkeit, Pensionssicherungsverein, etc..
U.U. wird das ganze z.B. über eine Art Unterstützungskasse (e.V.) geregelt, in der der AG Mitglied war/ist. In dem Fall könnte der AG austreten bzw. ausgetreten sein. Dann bekommen alle AN die bis zu diesem Zeitpunkt in die Firma eingetreten sind nach den Satzungen dieser Kasse Rente, alle die nach dem Austritt in die Firma eintreten eben nicht mehr...
Varianten dieses Beispiels gibt es viele, aber IRGENDWAS muss geregelt (gewesen) sein.
Erstellt am 16.12.2011 um 16:26 Uhr von peanuts
"Der AG zahlte bisher jedem Mitarbeiter, der über 10 Jahre im Betrieb ist und das Beschäftigungsverhältnis mit der Rente endet, 100 Euro/mon. Zuschuß zur Rente. "
Das ergibt so überhaupt keinen Sinn. Es sei denn, Euer AG überweist jedem Rentner, der zuvor mind. 10 Jahre in seinem Betrieb beschäftigt war, 100 Euro auf´s Konto. Daran glaube ich allerdings nicht ...