Rente und Weinachtsgeld
Ein AN geht in die Rente und fragt mich ob er das weinachtsgeld zurück zahlen muss wenn er zum 31.12.06 seinen Vertrag kündigt? Er geht ins regulere Rente mit 65J. muß er das zurük zahlen wenn er bis 31.03.07 nicht mehr arbeitet gibts da einen andren ausweg?
Community-Antworten (20)
31.08.2006 um 13:23 Uhr
Besteht ein Tarifvertrag ?
Gibt es eine Regelung im Arbeitsvertrag ?
31.08.2006 um 13:46 Uhr
@rollie. wir wollens ja nicht zu kompriziert machen ;-))) (das wirst Du in 20 Jahren nicht los)
@viper, Weihnachtsgeld erhält man anteilig für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Falls es denn überhaupt Sonderzuwendungen gibt. Dann bekommt es im Zuge der Gleichbehandlung auch noch der im laufenden Jahr in Rente gehende AN.
31.08.2006 um 13:49 Uhr
@Lotte,
"Weihnachtsgeld erhält man anteilig für jeden vollen Beschäftigungsmonat"
woher stammt diese Weisheit ? :-)
Ich kenne durchaus Tarifverträge, in denen steht sinngemäß "Anspruch auf ??? (Weihnachtsgeld, Einmalzahlung) besteht, wer zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten Arbreitsverhältnis steht"
Daher meine Nachfrage auf TV.
31.08.2006 um 15:48 Uhr
Da muss ich Rollie unterstützen, es geht noch weiter.
Im IG BCE Tarifvertrag steht dann noch weiter hinten zur "Jahresleistung"
- Sind die Voraussetzung des § 4 nach der Auszahlung fortgefallen oder scheidet der Berechtigte vor dem 1. April des folgenden Kalenderjahres durch Vertragsbruch oder aus einem von ihm verschuldeten Grunde, der den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, aus dem Betrieb aus, ist die Jahresleistung zurückzuzahlen.
31.08.2006 um 15:57 Uhr
@viper,
keine Antwort mehr? Gibt es einen Tarifvertrag?
31.08.2006 um 17:21 Uhr
Frank B.,
"8. Sind die Voraussetzung des § 4 nach der Auszahlung fortgefallen oder scheidet der Berechtigte vor dem 1. April des folgenden Kalenderjahres durch Vertragsbruch oder aus einem von ihm verschuldeten Grunde, der den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, aus dem Betrieb aus, ist die Jahresleistung zurückzuzahlen."
und die Rente ist ein von mir verschuldeter Grund, der meinen AG zur außerordentlichen Kündigung berechtigt? ;-))
Rollie, hab' ich daher: http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/04_01.htm
31.08.2006 um 18:25 Uhr
@Frank B,
genau auf den TV zielte ich ab.
@Lotte,
ich denke aber, Dein Link zielt nicht auf die Allgemeinheit ab :-)
01.09.2006 um 01:19 Uhr
Rollie,
ja, ja..:-)
da isses aber auch http://www.fz-juelich.de/gp/Zuwendung/ nicht für alle, ja, ja...;-)
und die Zitierung von FrankB. betrifft ja wohl zu kündigende AN, keine RentnerInnen
01.09.2006 um 01:35 Uhr
Viper,
wenn dieser Kollege seine "offizielle" Rente antritt, warum sollte er zum 31.12.06 kündigen? Verstehe ich nicht!
Im übrigen würde ich es einmal mit diesem sachdienlichen Hinweis versuchen:
01.09.2006 um 02:50 Uhr
@Fayence,
weil eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rente vielleicht nicht vertraglich geregelt ist ?
01.09.2006 um 11:12 Uhr
Rollie,
könnte natürlich sein!
P.S. 00.50 Uhr... so wird aber nichts mit Akku aufladen! :-))
01.09.2006 um 13:53 Uhr
Rollie, Fayence, muss das Ende des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbeginn mit 65 Jahren vertraglich geregelt sein?
M.E.nicht. Leider habe ich nichts konkretes dazu im SGB VI gefunden.
Unter http://www.nlbv.niedersachsen.de/master/C9245536_N7322241_L20_D0_I4387607.html
steht: "Bitte bedenken Sie, dass das Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich entweder gekündigt oder durch Abschluss eines Auflösungsvertrages beendet werden muss, wenn die Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen soll."
Heißt für mich, wenn ich mit 65 Jahren gehe, muss ich nicht kündigen.
01.09.2006 um 14:52 Uhr
Lotte,
im SGB VI steht unter § 35:
Versicherte haben einen ANSPRUCH auf Altersrente, wenn sie
- das 65 Lebensjahr vollendet und
- die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Bedeutet aber nicht, dass Anspruchsberechtigte davon auch Gebrauch machen müssen! So kann z.B. einzelvertraglich vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze beendet wird. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
Bedeutsam ist dieses Urteil:
01.09.2006 um 15:05 Uhr
Fayence,
für mich geht aus dem Urteil zwar hervor, dass das Renteneintrittsater im AV vereinbart werden kann, nicht aber, dass ich kündigen muss, wenn ich meinen Rentenantrag ganz normal stelle und mit 65 in Rente gehen will.
Zumindest die nlbv sieht es auch nicht so.
Habe mir schon die Finger wund gesucht, wo ich im Internet näheres dazu finde, aber konkret steht nirgends, dass ich vor Renteneintritt kündigen muss, wenn ich mit 65 gehe. Steht überall nur, dass ich kündigen muss, wenn ich vorher gehe.
01.09.2006 um 15:15 Uhr
So gesehen hat fast jeder AV eine automatische Befristung - nämlich das im TV, AV geregelte Renteneintrittsalter.
01.09.2006 um 15:32 Uhr
Lotte,
ich dreh den Spiess mal um. Wenn im AV keine konkrete Vereinbarung (s.o.) existiert, könnte mich mein AG demzufolge mit 65 einfach vor die Tür setzen und zwar ohne mich zu kündigen?
01.09.2006 um 15:42 Uhr
@Fayence Wenn eine BV existiert oder ein TV ja. ;-)
01.09.2006 um 16:05 Uhr
Kölner,
o.k., so ist es vollständig! Ist jedoch weder per TV oder BV geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Rentenalters endet, muss der AV gekündigt werden!
01.09.2006 um 17:24 Uhr
@Fayence Jawoll! Also haben wir in diesem Fall die Rückzahlungspflicht (wenn vereinbart im AV, TV, BV) der Sonderzuwendung (nicht des 13. Monatsgehaltes!) für den Fall, dass der Renteneintritt NICHT AV, TV, BV geregelt ist und der Kollege kündigt! Korrekt?
01.09.2006 um 20:26 Uhr
Kölner, hab Dich doch auch lieb!
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