Betriebsratsarbeit
Ein Betriebsratsmitglied ist seit längerem krank. Nun führt er eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell durch. Das heißt, er ist krankgeschrieben, bekommt Krankengeld von der Krankenkasse macht aber eine Arbeitserprobung mit stufenweiser Anhebung der STunden bis zur vollständigen Stundenzahl. Nun haben wir in der Vergangenheit immer ein Ersatzmitglied für ihn bei der Betriebsratssitzung geladen.
Frage: Darf er aber der Wiedereingliederung wieder an den Sitzungen teilnehmen, oder zählt weiter der Verhinderungsgrund KRANK und somit ist ein Ersatzmitglied zu laden.