Ihr seit Ja wirklich alles Helle Köpfe! Einige ganz besonders!
Hoppel hat sich bei diesem Thema ja bereits in 2011 mit @rkoch, der hier auch anderer Meinung als er war, herumgestritten.
@nicoline
Gehe bitte einmal davon aus, dass ich meine Wortwahl durchaus vorher abwäge. Bei einigen hier, habe ich da aber so meine Bedenken.
Wenn ich etwas zum Besten gebe, bin ich nicht nur bereit, sondern im Gegensatz zu dem ein oder anderen hier, zumindest meistens auch in der Lage, dieses näher zu begründen.
@all
Da meine Zeit leider etwas begrenzt ist und ich erst ab Samstag Mittag wieder etwas mehr Luft habe, werde ich dann auch auf das Thema einmal näher eingehen können.
Bis dahin sollten sich einige besser schon einmal ein paar Gedanken über Nachstehendes machen:
1. Warum und woran macht das Gesetz und die Rechtsprechung eine Verhinderung an zwei Grundsätzen fest?
1 a. Tatsächliche (rechtliche) Verhinderung. 1 b. Persönliche (unzumutbare) Verhinderung.
2. Unter welchen Umständen kann ein Arbeitsverhältnis ruhen?
2 a. Kann auch ein BR-Amt ruhen? 2 b. Was passiert mit einem Amt, wenn das Arbeitsverhältnis ruht?
3. Kann ein Ehrenamt von gesetzlichen Vorgaben abweichen, wie es gerade passt?
4. Was bedeutet krank und welche Unterschiede bestehen hinsichtlich einer Arbeitsunfähigkeit?
5. Was ist ein BEM und welche besondere (von einem normalen herausragende) Bedeutung kommt hier dem Hamburger Modell zu?
6. Was bedeutet Integration?
Nur in den Betrieb integrieren und hier nur ausgesuchte Bereiche mit möglichst stressfreien Tätigkeiten suchen, die mit der ursprünglichen Tätigkeit dann aber ev. relativ wenig zu tun hat und einer normalerweise am Ende eines negativ ausgehenden BEM stehenden Entscheidung; nämlich der einer Zuweisung eines anderen Tätigkeitsbereichs, vorwegnimmt.
6 a.
Oder bedeutet integrieren vielleicht auch, dass Langsame heranführen an die ursprünglich ausgeführten Tätigkeiten.
6 b. Was sind dann BR-Tätigkeiten? Fallen die hier gänzlich raus. Was einen Unternehmer dann natürlich freuen dürfte.
7. Was ist mit freigestellten Betriebsräten oder solchen, die überwiegend eine Tätigkeit als BRM wahrnehmen?
7 a. Gibt es für diese überhaupt die Möglichkeit eines BEM? Oder ist dass dann das Los eines Ehrenamtes, mit dem man leben muss? Wie sich das dann mit dem § 78 BetrVG verträgt, ist dann natürlich ein ganz anderes Problem.
7 b. Wenn man den hier vorherrschenden Begründungen folgen würde, dürfte es ja nicht möglich sein. Wie soll dann ein hiervon betroffener wieder eingegliedert werden?
Da hier ja eine generelle Verhinderung behauptet wird, kann ein Freiwilligkeitsvorbehalt dieses ja auch nicht beantworten bzw. verändern.
Fragen über Fragen. Die auch noch lange nicht am Ende sind und beantwortet werden müssten und nicht nur mit einem lapidaren Ja oder Nein zu beantworten sind.
Klar ist, dass ein Eingliederungsverfahren nach dem Hamburger Modell, was durchaus nicht überall als das Nonplusultra angesehen wird, ein besonderes Verhältnis zum Betrieb (Arbeitgeber) begründet. Nicht ganz so klar ist, welche Auswirkungen es im Einzelnen haben kann. Wer hier jetzt auf ein generelles Verhalten abstellt, gibt damit nur zu erkennen, dass er sich mit der Materie bisher wohl relativ wenig beschäftigt hat.
@Kölner
„Du musst dringend auf Grundlagenschulung. Es ist echt ne Frechheit, Wissen zu simulieren und dann noch Dritte als "Quatsch-Erzähler" zu bezeichnen.“
Der Rat ist ein guter. Nur geht er in die falsche Richtung. Eine Frechheit ist aber eher dein Statement. Belegt es doch auch, dass du hier nur nachplapperst und rein nichts von der Materie zu verstehen scheinst.
Nicht frech, sondern eher bemitleidenswert ist die Tatsache, dass irgendetwas nicht ausreichen muss, um dieses auch zu erkennen.
Aber du bist hierin ja geübt. Nichts zur Sache sagen, dafür aber mit der Keule blind in der Gegend herumwedeln, in der Hoffnung nicht selbst anzuecken, um möglichst den richtigen Schwarm zu finden.