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Ausgleich für eine Betriebsratssitzung

H
Hannes
Jan 2018 bearbeitet

Ich möchte noch einmal die Frage von Hansilein (08.08.06 13.38 Uhr) aufgreifen. Auch bei uns (Fahrdienst) fällt wegen der Eigenart der Beschäftigung, durch eine Betriebsratssitzung die ganze Schicht aus egal wie lange die BR-Sitzung gedauert hat. Ist es nicht richtig, dass ein Betriebsratsmitglied so gestellt werden muss, als ob es gearbeitet hätte mit allen Zuschlägen? Im Kommentar 10. Auflage 2006 Däubler/Kittner....steht unter § 37 Rn 48: Fällt wegen der Betriebsratstätigkeit eine ganze Schicht aus, steht dem BR-Mitglied ein uneingeschränkter Ausgleich zu. In Betracht kommt auch die Bezahlung von Überstunden die es geleistet hätte. (BAG 29.06.88) Wie soll man sich verhalten?

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Community-Antworten (2)

J
JAV´ler

09.08.2006 um 10:21 Uhr

Mahlzeit Hannes, die Firma hat die Zeiten der BR- Sitzung ganz klar zu bezahlen, auch wenn sie über die eigentliche Arbeitszeit hinaus geht. Wenn sie dies nicht macht kannst, bzw mußt du eine Geltendmachung bezüglich des ausgefallenden Lohns machen(mußt auf die Frist, welche in deinem Tarifvertrag geregelt ist achten) und ihn dann vorm Arbeitsgericht einklagen. Du mußt allerdings den genauen Lohnausfall einklagen, d.h. es wäre zu errechnen um wieviel Euro es sich handelt.

MfG

JAV´ler

F
foxdjudo

09.08.2006 um 11:16 Uhr

Genau so ist es, der AG muß diese Zeit bezahlen, auch die Nachtschichtzuschläge, die aber versteuert werden.

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