Ich möchte noch einmal die Frage von Hansilein (08.08.06 13.38 Uhr) aufgreifen.
Auch bei uns (Fahrdienst) fällt wegen der Eigenart der Beschäftigung, durch eine Betriebsratssitzung die ganze Schicht aus egal wie lange die BR-Sitzung gedauert hat. Ist es nicht richtig, dass ein Betriebsratsmitglied so gestellt werden muss, als ob es gearbeitet hätte mit allen Zuschlägen?
Im Kommentar 10. Auflage 2006 Däubler/Kittner....steht unter § 37 Rn 48: Fällt wegen der Betriebsratstätigkeit eine ganze Schicht aus, steht dem BR-Mitglied ein uneingeschränkter Ausgleich zu. In Betracht kommt auch die Bezahlung von Überstunden die es geleistet hätte. (BAG 29.06.88) Wie soll man sich verhalten?