Auch bei uns (Fahrdienst) fällt wegen der Eigenart der Beschäftigung, durch eine Betriebsratssitzung die ganze Schicht aus egal wie lange die BR-Sitzung gedauert hat. Ist es nicht richtig, dass ein Betriebsratsmitglied so gestellt werden muss, als ob es gearbeitet hätte mit allen Zuschlägen?
Im Kommentar 10. Auflage 2006 Däubler/Kittner....steht unter § 37 Rn 48: Fällt wegen der Betriebsratstätigkeit eine ganze Schicht aus, steht dem BR-Mitglied ein uneingeschränkter Ausgleich zu. In Betracht kommt auch die Bezahlung von Überstunden die es geleistet hätte. (BAG 29.06.88) Wie soll man sich verhalten?
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