Hallo zusammen,

Unsere Personalchefin ist der Meinung, dass die Fahrtzeit für eine Betriebsratssitzung, die außerhalb der Arbeitszeit liegt, nicht ausgeglichen werden muss. Ist das wiklich richtig. Wir sind der Meinung, dass diese Wegezeit nach §37 Abs. 3 BetrVG erstattet werden muss.