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Wegezeit Betriebsratssitzung

B
BRldc
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Unsere Personalchefin ist der Meinung, dass die Fahrtzeit für eine Betriebsratssitzung, die außerhalb der Arbeitszeit liegt, nicht ausgeglichen werden muss. Ist das wiklich richtig. Wir sind der Meinung, dass diese Wegezeit nach §37 Abs. 3 BetrVG erstattet werden muss.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

07.08.2015 um 09:52 Uhr

Es kommt darauf an. Ist die BR-Sitzung aus betrieblichen Gründen (z.B. Schichtplan) außerhalb der Arbeitszeit, muss auch die Wegezeit aus meiner Sicht gerechnet werden.

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