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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Recht auf Supervision / Vermittlung bei Streitigkeiten

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Fragenmann
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Morgen, ein Team bei uns in der Firma sprach mich an das sie ein sehr schlechtes Arbeitsklima mit einer anderen Abteilung haben. Um dies beizulegen gab es bis vor ca. einem Jahr ab und an mal eine Supervision was wohl richtig viel gebracht hat. Der AG hat dem Psychologe welcher die Supervisionen angeboten hat nun aber die Zusammenarbeit gekündigt (die haben sich gestritten). Auf Nachfrage eines Teammitglieds ob man denn nochmal eine Supervision machen könne um ein besseres Arbeitsklima zu schaffen antwortete der AG wohl "Ihr seid hier um zu arbeiten, streiten könnt ihr in eurer Freizeit - ich werde keine Supervision zahlen".

Wir als BR haben das Thema noch nicht angesprochen, ich finde es aber super wenn zwei Teams bereit sind sich an einen Tisch zu setzen und Meinungsverschiedenheiten mit einem Externen neutralen beizulegen. Kann man das an irgendeinem Gesetz festmachen das der BR den AG hier in die Pflicht nehmen kann?

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Community-Antworten (5)

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Dezibel

12.01.2015 um 11:22 Uhr

Was ist eine Supervision, was wird da konkret gemacht?

Wenn das sowas wie eine Streitschlichtung ist, dann gebe ich deinem AG recht, das ist dann wie im Kindergarten. Vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit schon öfters solche Veranstaltungen gab, muss man annehmen, dass diese nichts gebracht haben.

Die zwei Teams können sich doch auch in der Eckkneipe an einen Tisch setzen und beim Bierchen diskutieren. Das macht auch Spaß, und vielleicht gibt der AG sogar einen aus. Als BR kannst Du ihn nicht zu solchen Streischlichtungsveranstaltungen zwingen.

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Fragenmann

12.01.2015 um 11:29 Uhr

Bei einer Supervision beobachtet und leitet ein -meist externer da nicht betriebsblind- Psychologe o.ä. Gesprächsrunden, wertet dies aus etc. Eine gute Sache die nachweislich etwas gebracht hat. Die Regelmäßigkeit solcher Supervisionen ist erforderlich um überhaupt einen Nutzen ziehen zu können - einmal bringt das nichts. Die Streitigkeiten sind Hausgemacht und nicht aus dem privaten Bereich. Zufriedene Mitarbeiter die sich auf ihre Arbeit konzentrieren und Spa´ß haben arbeiten sicher effektiver und besser als genervte schlecht gelaunte. Deshalb dachte ich man könne da etwas anstoßen.

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ganther

12.01.2015 um 13:50 Uhr

Wenn der AG nicht will gibt es keine rechtliche Keule mit der man ihn zwingen kann. Hier ist Überzeugung gefragt. Also redet mit dem AG

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rtjum

12.01.2015 um 15:10 Uhr

wenn das doch schon länger gemacht wurde und das auch erfolgreich solltet ihr doch dem AG gegenüber gute Argumente haben und wenn ihr die dann evtl noch mit Zahlen belegen könnt und euer AG nicht gerade der Dümmste (findet man unter den AG's ja leider häufig) ist, dann sollte doch eine für beide Seiten vernünfitge Lösung möglich sein, und wenn der AG keinen externen will dann beschließt ihr entsprechenden Schulungsbedarf und schickt ein paar BR Kollegen auf ein Seminar Supervision / Konfliktlösung.

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gironimo

12.01.2015 um 15:40 Uhr

... nur wenn es doch schon einmal - angeblich erfolgreich - gemacht wurde; warum jetzt noch einmal.

Das spricht dafür, dass es damals doch nicht so erfolgreich war und eine weitere Supervision auch nicht die Lösung bringt.

Ihr solltet das Ganze noch einmal genau betrachten. Vielleicht sprecht Ihr auch noch einmal mit dem Supervisor von damals (ggf. als Sachverständigen hinzuziehen; § 80 BetrVG)

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