Welche Rechte hat bei einer Fusion der Beirat gegenüber dem Betriebsrat?
2 Banken fusionieren. Die übernehmende Bank hat einen Betriebsrat( BR), die übernommene Bank hat keinen BR. Vor der juristischen Fusion ist bei der zu übernehmenden Bank ein Beirat zum BR gewählt worden. Die nächste BR-Wahl des übernehmnden Instituts findet in 2010 statt. Im Verschmelzungsvertrag der beiden Banken steht: Der Beirat steht dem BR bis zur Wahl eines BR im Rahmen des betriebsverfassungsrechtlich Zulässigen beratend bei und nimmt insoweit die Interessen der ANschaft der übertragenden Bank wahr ( Beiratsfunktion ). Fragen: 1.) kann der Beirat verlangen, an den BR-Sitzungen teilzunehmen? 2.) Hat der Beirat in den BR-Sitzungen auch ein Stimmrecht? 3.) Gemäß § 13 BetrVG Abs. 2 wäre eine Neuwahl möglich, da mehr als 50 AN hinzukommen. Der BR der übernehmenden Bank hat ausgeschlossen, daß eine neue BR-Wahl zum Zeitpunkt der Fusion bestimmt wird, da die anstehende BR-Wahl in 2010 ansteht. Hieraus die Frage: Ist es uns als gewähltem Beirat der übernommenen Bank irgendwie möglich, an den offiziellen BR-Sitzungen teilzunehmen, evtl. sogar mit Stimmrecht? Wir vom Beirat fühlen uns derzeit vom BR nicht richtig vertreten. Welche Möglichkeiten haben wir?
Vielen Dank für gute und praktische, machbare Vorschläge.
Community-Antworten (1)
12.08.2009 um 15:27 Uhr
Genobank, handelt es sich um einen Beirat? Oder um einen Betriebsrat? Werde aus Deiner Frage nicht ganz schlau, vor allem nicht aus: "Vor der juristischen Fusion ist bei der zu übernehmenden Bank ein Beirat zum BR gewählt worden"
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