Wir haben heute eine schriftliche Anhörung nach § 102 BetrVG ins BR-Büro bekommen. Da wir morgen eine Sitzung haben, werden wir auch diese Kündigungsanhörung behandeln. Wir suchen vor unserer Sitzung immer das Gespräch mit dem zu kündigenden Kollegen um evtl. Punkte für einen Widerspruch etc. zu sammeln. Als der BRV heute zur betroffenen Kollegin ging, um u.a. ihr diese schlechte Nachricht mitzuteilen, sagte Sie den Tränen nahe, dass Sie jetzt sofort nach Hause (offiziell natürlich zum Arzt) gehen werde, um das Thema zu verdauen.

Da wir im Nachweihnachtsgeschäft jede Kraft brauchen, fehlt jetzt eine Person, die ursprünglich eingeplant war.
Nun schiebt der Chef uns (dem BR) die Schuld in die Schuhe, dass in diesem Bereich ein personeller Engpass entstanden ist, da wir ja so schnell mit der Kollegin reden "mussten".

Er sagt auch, dass wir gegen die Geheimhaltung verstoßen hätten. Daraufhin wiesen wir auf § 102 Abs.2 hin, in dem steht, dass man ".... vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören" soll.

Dennoch stellt der Chef uns nun als Buhmann hin, und die Kollegen sollten sich bei uns "bedanken" da nun die Schichteinteilung verändert werden muss.

Nun meine Frage bzgl. Eurer Erfahrungen:
- Macht es Sinn, immer die Kollegen, welchen gekündigt werden soll, vor der Stellungnahme anzuhören ?
- Können wir uns gegen die Vorwürfe des Chefs wehren ?

Schon jetzt vielen Dank für Eure Statements.