Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu Kündigung in Probezeit - dieser Thematik betrifft mich von 2 Seiten, 1x als BR (seit kurzem) und 1x als Mitglied im Leitungsteam.
Innerhalb der Probezeit kann ja ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dies kommt immer mal wieder bei uns vor.
Meine genaue Frage ist, inwieweit hier § 102 II 4 BetrVG (Anhörung zu Kündigenden) greift:
- Bezeiht sich dieser Satz auf Kündigung allgemein oder nur auf außerordentliche Kündigung (vgl. § 102 II 3 BetrVG)?
- Hat der BR auch bei einer Kündigung in Probezeit ein "soll" bzgl. der Anhörung des zu Kündigenden?
- Wie ist hier die "Erforderlichkeit" zu sehen, wenn im Vorfeld vom AG die Beweggründe der Kündigung in Probezeit bereits auserläutert wurden?

Danke!