Erstellt am 22.12.2014 um 14:20 Uhr von nicoline
HerthaBSC,
zu jeder Sitzung!
SGB IX §95
(4) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.
Erstellt am 22.12.2014 um 15:27 Uhr von Hoppel
BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen
(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein.Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung.
Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung ...
BetrVG § 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 94 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
@ HerthaBSC
Noch deutlicher kann sich der Gesetzgeber kaum äußern ...
Erstellt am 22.12.2014 um 16:21 Uhr von gironimo
Die SBV nimmt auch am Monatsgespräch teil.
Erstellt am 23.12.2014 um 07:10 Uhr von ickederdicke
Die SBV muss ebenfalls zu jeder BR Ausschuß Sitzung eingeladen werden. Ob sie kommt entscheidet nur die SBV.