Erstellt am 08.08.2006 um 13:43 Uhr von Lotte
Ja, das Doppelmandat ist zulässig. Gilt für Sitzungen und Ausschüsse und Besprechungen mit dem AG. Wenn Du als BR nicht dabei bist, kannst Du es als SchwerbV sein.
wenn Du kannst, lies Dir den Fitting § 32 RN 15 ff dazu durch.
Erstellt am 08.08.2006 um 13:59 Uhr von Fayence
Richtig, das Doppelmandat ist zulässig!
Muss sich ein BR-Mitglied deshalb vor jeder Sitzung entscheiden, ob es als BR-Mitglied an der Sitzungsteilnahme verhindert ist, um als Schwerbehindertenvertreter teilnehmen zu können? Diese These wurde in einem anderen Thread aufgestellt!
Um es abzukürzen, Du kannst Deine Doppelfunktion jederzeit in einer BR-Sitzung wahrnehmen.
Erstellt am 08.08.2006 um 14:12 Uhr von betriebsratten
@fayence :-) Hat der oder die betreffende eine multible Persönlichkeit?
Bei uns wird es so gehalten, BR und SBV sind identisch...es wird nicht unterschieden. Wir achten nur darauf, bei seiner Abwesenheit sowohl einen Nachrücker als BR als auch seinen Stellvertreter in der SBV zu laden...die sind nicht mehr identisch.
Erstellt am 08.08.2006 um 14:21 Uhr von Fayence
Die multiple Persönlichkeit ging mir auch schon durch den Kopf! ;-)) Aber eher in Bezug auf den 2. Thread zu dieser Fragestellung.
Ein BR-Mitglied muss und sollte sich seiner Doppelfunktion jedoch auch bewusst sein! So könnte es durchaus erforderlich sein, in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertretung die Aussetzung eines BR-Beschlusses zu beantragen.
Erstellt am 08.08.2006 um 14:25 Uhr von Lotte
Im Fitting wurde die multiple Persönlichkeit sogar derart beschrieben, dass ein SchwbV sich nicht an Beschlüsse halten muss, die für ihn als BRM bindend sind.
Ganz schön schwierig könnte das sein und enthält bestimmt ein gewisses Ärgerpotential.