Erstellt am 13.03.2014 um 09:12 Uhr von Kölner
@Morgana
Natürlich! Sie muss geladen werden und darf auch Senf dazugeben. In den Angelegenheiten der Menschen mit einem GdB könnte sie im Zweifel auch einen Beschluss aussetzen lassen.
Sie darf auch an allen Ausschüssen teilnehmen.
Erstellt am 13.03.2014 um 09:27 Uhr von Morgana
Danke für die schnelle Antwort Kölner. Natürlich wird sie zu jeder Sitzung geladen, so wie es das Gesetz vorschreibt. Ich hab mich nur gefragt, ob sie tatsächlich alle kompletten Unterlagen, so wie die BRM, bekommen muss.
Morgana
Erstellt am 13.03.2014 um 09:30 Uhr von Lexipedia
@Morgana
Sie bekommt alle Unterlagen (die JAV bei uns auch!) (Ironiemodus ein!)Sie darf sogar bei uns bei den Themen mitreden und Vorschläge machen (Ironiemodus aus!)
Erstellt am 13.03.2014 um 09:31 Uhr von Kölner
Komplett! Sie muss ja beurteilen können, ob sie sich einmischen muss oder nicht.
Also auch WA und BA (wenn vorhanden).
Erstellt am 13.03.2014 um 13:02 Uhr von ickederdicke
Nachzulesen im Gesetz: § 95 SGB IX Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Speziell Abs. 4 und folgende.
Natürlich gilt auch hier zweigleisig der 99`er:Vertrauensvolle Zusammenarbeit ( immer im Sinne der "Klienten" / Mitarbeiter ).