Erstellt am 12.12.2016 um 08:05 Uhr von gironimo
Irgendwie ist immer mindestens ein BR - .Mitglied "betroffen".
Es kommt eher darauf an, ob es sie persönlich betrifft; sie entlassen werden soll oder ähnliches.
Erstellt am 12.12.2016 um 09:06 Uhr von Ermelchen
Es geht um die Lohnerhöhungen der Leitungen.
(Wir sind ein privater Träger und haben daher keine Tarifverträge)
Erstellt am 12.12.2016 um 10:09 Uhr von gironimo
Da gilt doch ohnehin § 77 Abs.3 BetrVG - auch wenn ihr keinen Tarif habt.
Aber wenn euch der AG schon fragt, kann auch die Kollegin mit abstimmen, wenn es heißt : Alle Leiter erhalten x % mehr.
Erstellt am 12.12.2016 um 10:38 Uhr von Zappelmann
> Jetzt sind alle Leitungen geschlossen mit einem Anliegen zu uns gekommen.
> Es geht um die Lohnerhöhungen der Leitungen.
Da kommen also die Leute geschlossen zum Betriebsrat und verlangen eine Lohnerhöhung. ok.
Der BR will jetzt einen Beschluss fassen, dass sie diese (nicht) bekommen, wie auch immer ...
Was meint der Chef dazu? Weiß er davon? Aus welchem Topf will der BR das finanzieren?
In welchem Film bin ich jetzt?
Erstellt am 12.12.2016 um 10:54 Uhr von nicoline
Hallo Ermelchen,
wenn alle Leitungen mehr Geld haben wollen, müssen sie sich an den Arbeitgeber wenden, nicht an den BR. Der darf Lohnerhöhungen gar nicht verhandeln, wie schon benannt, verbietet das Paragraph 77 Abs. 3 BetrVG.
Ihr könntet Lohngrundsätze mit dem AG verhandeln, mehr aber auch nicht.
Erstellt am 12.12.2016 um 12:04 Uhr von Ermelchen
Jetzt muss ich etwas weiter ausholen, alles fing damit an, dass der Träger zu uns kam dass er die Gehälter anheben will. Das hat er gemacht allerdings hat er die Leitungen als einzigste Gruppe nicht erhöht, das fanden diese ungerecht und sind damit zu uns gekommen.
Dann sagte der Träger gut soll der BR einen Vorschlag machen. Das haben wir in einer Sitzung in Form eines Beschlussesgemacht und jetzt kreidet er uns an wir wären ja gar nicht beschlussfähig gewesen.
Erstellt am 12.12.2016 um 12:55 Uhr von celestro
Da das besagte BR-Mitglied nur als Mitglied einer größeren Gruppe "betroffen" war, war es nicht "verhindert" an dem Beschluss mitzuwirken. Das der BR sich hier aber eines Themas annimmt, wo er keine Befugnis zu hat ...........
Erstellt am 12.12.2016 um 13:35 Uhr von Ernsthaft
Warum sollte er nicht befugt sein?
Der AG gibt doch etwas freiwillig. Dann sind wir doch bei den Verteilungsgrundsätzen.
Wenn er aber triftige Gründe hat, kann er auch Gruppen von der Verteilung ausschließen.