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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

erzwingbare BV - Auszahlung einer Gesundheitsprämie

A
a.arsl
Nov 2022 bearbeitet

der Arbeitgeber möchte die BV "Auszahlung einer Gesundheitsprämie" erstellen. Arbeitnehmer erhalten Summe X, wenn sie zum Bsp. in 6 Monaten keinen einzigen Krankheitstag haben. Die Meinungen der MA gehen auseinander. Die MA die Mehrarbeit für krankheitsbedingte Ausfälle leisten, würden sich über die Gesundheitsprämie freuen.

Der BR lehnt die BV ab, weil es als ungerecht dem Arbeitnehmer gegenüber ist der krankheitsbedingt ausfällt.

Meine Frage. Wäre die BV erzwingbar oder freiwillig?

Welche Erfolgsaussichten bestehen, wenn der AG zur Einigungsstelle gehen möchte und der BR die BV bereits abgelehnt hat?

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Community-Antworten (17)

T
takkus

04.11.2022 um 11:52 Uhr

Freiwillig.....

C
celestro

04.11.2022 um 11:59 Uhr

Zustimmung ... aber worauf zielt die Frage überhaupt ab? Denn erzwingen kann eine BV in dem Sinne auch nur der BR und nicht der AG.

A
a.arsl

04.11.2022 um 12:02 Uhr

@ takkus, vielen Dank für Deine Rückmeldung. Macht es Sinn die BV vor der Einigungsstelle durch den AG zu verhandeln, wenn die BV durch den BR bereits abgelehnt wurde?

D
DummerHund

04.11.2022 um 12:02 Uhr

Bleibt bitte bei euerer Ablehnung. Bringt nix wenn MA sich dann krank zur Arbeit schleppen und evtl. noch Vieren verteilen. Krankenstand könnte sich dann am Ende verlängern oder es könnten kranke gesunde anstecken.

A
a.arsl

04.11.2022 um 12:19 Uhr

die Meinungen gehen auseinander. Mitarbeiter die Mehrarbeit leisten durch krankheitsausfälle würden sich über die Sonderprämie freuen.

Macht es Sinn vor die Einigungsstelle zu gehen, wenn der BR die BV bereits abgelehnt hat und welche Erfolgsaussichten hat man als BR?

R
rtjum

04.11.2022 um 12:20 Uhr

auch wenn ich nicht immer seiner Meinung bin so stimme ich @Dummerhund hier zu 100% zu!

M
Moreno

04.11.2022 um 12:49 Uhr

Denn erzwingen kann eine BV in dem Sinne auch nur der BR und nicht der AG....Zitat Celestro

Häh wie kommst Du darauf?

S
seehas

04.11.2022 um 16:40 Uhr

Der AG muss keine BV erzwingen, er kann einfach handeln. Der BR kann das von einem Arbeitsgericht untersagen lassen. Ansonsten ist es so, dass der AG darüber bestimmt ob er für irgendwas eine Prämie ausschüttet und in wie viel Geld er dafür ausgeben will. Das ist seine Sache. Der BR ist bei der Verteilung der Gelder mit im Boot. Die Grundsätze nach denen das Geld verteilt wird unterliegen der Mitbestimmung.

S
seehas

04.11.2022 um 16:40 Uhr

Der AG muss keine BV erzwingen, er kann einfach handeln. Der BR kann das von einem Arbeitsgericht untersagen lassen. Ansonsten ist es so, dass der AG darüber bestimmt ob er für irgendwas eine Prämie ausschüttet und in wie viel Geld er dafür ausgeben will. Das ist seine Sache. Der BR ist bei der Verteilung der Gelder mit im Boot. Die Grundsätze nach denen das Geld verteilt wird unterliegen der Mitbestimmung.

C
celestro

04.11.2022 um 17:07 Uhr

"Häh wie kommst Du darauf?"

Wo im Gesetz steht, das der AG eine BV erzwingen kann?

M
Moreno

04.11.2022 um 17:11 Uhr

Celestro weißt Du selber nicht mehr was Du schreibst?

M
Moreno

04.11.2022 um 17:14 Uhr

Seehas hier geht es um Lohnbestandsteile und die sind mitbestimmungspflichtig!

R
Relfe

04.11.2022 um 17:21 Uhr

"Die MA die Mehrarbeit für krankheitsbedingte Ausfälle leisten, würden sich über die Gesundheitsprämie freuen."

den Zusammenhang verstehe ich nicht, die Gesundheitsprämie würde die MA doch ebenfalls nur bekommen, wenn sie nicht krank wären. Was hat das mit Mehrarbeit für andere Krankheitsausfälle zu tun? Oder soll man Krankheitstage durch Mehrarbeit ausgleichen können?

Abgesehen davon: für Krankheit kann keiner was, weshalb dann die Belohnen die unabsichtlich nicht krank geworden sind? "Blaumacher" wirst Du damit nicht entlarven können und kranke MA dazu anreizen trotzdem zu arbeiten würde ich als BR ablehnen. Am Ende stecken die Kranken MA noch die gesunden MA an, weil die nach 5 Monaten und 29 Tage (Ausnahme wäre jetzt Februar) lieber noch 2 Tage mit einer "Seuche" zur arbeit kommen, als auf die Prämie zu verzichten.

C
Catweazle

04.11.2022 um 22:46 Uhr

Ihr solltet eher über eine Anwesenheitsprämie nachdenken. Die kann nach §4a EntgFG bei AU nicht komplett gestrichen werden.

C
celestro

07.11.2022 um 10:34 Uhr

"Celestro weißt Du selber nicht mehr was Du schreibst?"

Wie wäre es, einfach mal mit Fakten zu kommen? Wo steht im Gesetz, das der AG eine BV erzwingen kann?

F
fantil

07.11.2022 um 11:26 Uhr

@Celestro Alle einigunbgsstellenfähigen BVs sind von AG erzwingbar.

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