Erstellt am 04.11.2022 um 10:52 Uhr von takkus
Erstellt am 04.11.2022 um 10:59 Uhr von celestro
Zustimmung ... aber worauf zielt die Frage überhaupt ab? Denn erzwingen kann eine BV in dem Sinne auch nur der BR und nicht der AG.
Erstellt am 04.11.2022 um 11:02 Uhr von Dummerhund
Bleibt bitte bei euerer Ablehnung. Bringt nix wenn MA sich dann krank zur Arbeit schleppen und evtl. noch Vieren verteilen. Krankenstand könnte sich dann am Ende verlängern oder es könnten kranke gesunde anstecken.
Erstellt am 04.11.2022 um 11:20 Uhr von rtjum
auch wenn ich nicht immer seiner Meinung bin so stimme ich @Dummerhund hier zu 100% zu!
Erstellt am 04.11.2022 um 11:49 Uhr von moreno
Denn erzwingen kann eine BV in dem Sinne auch nur der BR und nicht der AG....Zitat Celestro
Häh wie kommst Du darauf?
Erstellt am 04.11.2022 um 15:40 Uhr von seehas
Der AG muss keine BV erzwingen, er kann einfach handeln. Der BR kann das von einem Arbeitsgericht untersagen lassen.
Ansonsten ist es so, dass der AG darüber bestimmt ob er für irgendwas eine Prämie ausschüttet und in wie viel Geld er dafür ausgeben will. Das ist seine Sache. Der BR ist bei der Verteilung der Gelder mit im Boot. Die Grundsätze nach denen das Geld verteilt wird unterliegen der Mitbestimmung.
Erstellt am 04.11.2022 um 15:40 Uhr von seehas
Der AG muss keine BV erzwingen, er kann einfach handeln. Der BR kann das von einem Arbeitsgericht untersagen lassen.
Ansonsten ist es so, dass der AG darüber bestimmt ob er für irgendwas eine Prämie ausschüttet und in wie viel Geld er dafür ausgeben will. Das ist seine Sache. Der BR ist bei der Verteilung der Gelder mit im Boot. Die Grundsätze nach denen das Geld verteilt wird unterliegen der Mitbestimmung.
Erstellt am 04.11.2022 um 16:07 Uhr von celestro
"Häh wie kommst Du darauf?"
Wo im Gesetz steht, das der AG eine BV erzwingen kann?
Erstellt am 04.11.2022 um 16:11 Uhr von moreno
Celestro weißt Du selber nicht mehr was Du schreibst?
Erstellt am 04.11.2022 um 16:14 Uhr von moreno
Seehas hier geht es um Lohnbestandsteile und die sind mitbestimmungspflichtig!
Erstellt am 04.11.2022 um 16:21 Uhr von Relfe
"Die MA die Mehrarbeit für krankheitsbedingte Ausfälle leisten, würden sich über die Gesundheitsprämie freuen."
den Zusammenhang verstehe ich nicht, die Gesundheitsprämie würde die MA doch ebenfalls nur bekommen, wenn sie nicht krank wären. Was hat das mit Mehrarbeit für andere Krankheitsausfälle zu tun?
Oder soll man Krankheitstage durch Mehrarbeit ausgleichen können?
Abgesehen davon:
für Krankheit kann keiner was, weshalb dann die Belohnen die unabsichtlich nicht krank geworden sind?
"Blaumacher" wirst Du damit nicht entlarven können und kranke MA dazu anreizen trotzdem zu arbeiten würde ich als BR ablehnen. Am Ende stecken die Kranken MA noch die gesunden MA an, weil die nach 5 Monaten und 29 Tage (Ausnahme wäre jetzt Februar) lieber noch 2 Tage mit einer "Seuche" zur arbeit kommen, als auf die Prämie zu verzichten.
Erstellt am 04.11.2022 um 21:46 Uhr von Catweazle
Ihr solltet eher über eine Anwesenheitsprämie nachdenken. Die kann nach §4a EntgFG bei AU nicht komplett gestrichen werden.
Erstellt am 07.11.2022 um 09:34 Uhr von celestro
"Celestro weißt Du selber nicht mehr was Du schreibst?"
Wie wäre es, einfach mal mit Fakten zu kommen? Wo steht im Gesetz, das der AG eine BV erzwingen kann?
Erstellt am 07.11.2022 um 10:26 Uhr von fantil
@Celestro
Alle einigunbgsstellenfähigen BVs sind von AG erzwingbar.
Erstellt am 07.11.2022 um 12:11 Uhr von celestro
@fantil
Danke ... kannte das nur von Seiten des BR, aber das war dann ein Irrtum.
auch nochmal hier:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/betriebsvereinbarung#:~:text=Erzwingbare%20Betriebsvereinbarungen&text=Das%20bedeutet%2C%20dass%20sowohl%20der,zwischen%20ihnen%20nicht%20m%C3%B6glich%20ist.