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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erzwingbare Punkte einer BV

A
AlexSlayer
Dez 2019 bearbeitet

Eine Betriebsvereinbarung zum Thema Jahresarbeitszeit soll geschlossen werden, wir haben mehrere Punkte zusammengetragen.

Der AG hat in der BV die Möglichkeit sich über gesetzliche Mindestanforderungen hinauszubegeben und diese so in der BV zu erwähnen.

Da einige Punkte davon vom Mitbestimmungsrecht betroffen sind, kann man ja auch auf Extraregelungen verzichten

um nicht vom Mitbestimmungsrecht betroffene Punkte durch den Verzicht " erzwingbar" zu machen und ggf auch vor Gericht so durch zu bekommen

Bsp: Wenn der AG bei der Regelung der Arbeitszeiterfassung größere Kulanz walten lässt als von Gesetzgeber vorgesehen ist, könnte man auf diese Kulanz verzichten im Gegenzug dafür eine kulantere -längerfristige Dienstplanung (muss mind. 3 AT vorher geschehen) aushandeln und dadurch "erzwingen"

hier einige Punkte die für die BV wichtig sind

Rest-Jahresarbeitszeit Jahresarbeitszeit jedes Jahr berechnen (verstetigter Lohn) Ausgleich von Zeitguthaben Auschluss von Verfall von Zeitguthaben Zeitkonto Einsicht/Info Transparente Darstellung von Plus und Minusstunden (verschuldete und unverschuldete) Mehrarbeit (Zustimmung /Zuschlag) Regelung von Plusstunden-Abbau Regelung von Arbeitszeitverkürzung Auszahlung von Plus (Bei Kündigung, Tod des AN o.ä)

  • Plusstunden als zinsloser Kredit
  • Zeitguthaben gg Insolvenz absichern Lage und Dauer von Pausen Längerfristige Dienstplanung Zeitgutschrift für Randschichten

welche der Punkte sind denn wie beschrieben"erzwingbar" ?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

11.12.2019 um 15:56 Uhr

Verstehe ich irgendwie nicht:

"Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert.

https://de.m.wikipedia.org › wiki › Betriebsvereinbarung"

grundsätzlich muss man sich an das halten, was in der BV steht.

Ansonsten:

https://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsvereinbarung.php

K
Kjarrigan

11.12.2019 um 16:24 Uhr

Grundsätzlich verstehe ich was du willst (glaube ich zumindest) aber gerade beim Thema Arbeitszeit schmeiss ich als BR doch erst einmal alles in den Raum was ich erreichen möchte - Verhandel dann mit dem AG und der sagt schon wo er große Bauchschmerzen mit hat Wenn dem BR dann genau dieser Punkt aber sehr sehr wichtig ist - und der AG absolut nicht einlenken will - schau ich ob ich evtl. dafür einen anderen Punkt besser aushandeln kann oder lasse das in der Einigungsstelle klären

Punkte wie z.B. Zeitguthaben Insolvenz sichern: Es gibt nur bei Langzietkonten eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Bei Gleitzeitkonten gibt es das meines Wissens nach nicht. Da würde ich als BR halt darauf achten, dass die + Stunden begrenzt sind und zwar gering begrenzt (max. Wochenarbeitszeit)

K
kratzbürste

11.12.2019 um 18:02 Uhr

Das Thema "Verteilung der Arbeitszeit" ansich ist mitbestimmungspflichtig - eine BV dazu erzwingbar (Notfalls mit Einigungsstelle). Alles was zu diesem Thema gehört, muss ausgehandelt werden. Grenzen sind die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Man kann mit einer BV weder einen Tarifvertrag noch ein Gesetz aushebeln.

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