Eine Betriebsvereinbarung zum Thema Jahresarbeitszeit soll geschlossen werden, wir haben mehrere Punkte zusammengetragen.

Der AG hat in der BV die Möglichkeit sich über gesetzliche Mindestanforderungen hinauszubegeben und diese so in der BV zu erwähnen.

Da einige Punkte davon vom Mitbestimmungsrecht betroffen sind,
kann man ja auch auf Extraregelungen verzichten

um nicht vom Mitbestimmungsrecht betroffene Punkte durch den Verzicht
" erzwingbar" zu machen und ggf auch vor Gericht so durch zu bekommen

Bsp:
Wenn der AG bei der Regelung der Arbeitszeiterfassung größere Kulanz walten lässt als von Gesetzgeber vorgesehen ist, könnte man auf diese Kulanz verzichten im Gegenzug dafür eine kulantere -längerfristige Dienstplanung (muss mind. 3 AT vorher geschehen) aushandeln und dadurch "erzwingen"

hier einige Punkte die für die BV wichtig sind

Rest-Jahresarbeitszeit
Jahresarbeitszeit jedes Jahr berechnen (verstetigter Lohn)
Ausgleich von Zeitguthaben
Auschluss von Verfall von Zeitguthaben
Zeitkonto Einsicht/Info
Transparente Darstellung von Plus und Minusstunden (verschuldete und unverschuldete)
Mehrarbeit (Zustimmung /Zuschlag)
Regelung von Plusstunden-Abbau
Regelung von Arbeitszeitverkürzung
Auszahlung von Plus (Bei Kündigung, Tod des AN o.ä)
- Plusstunden als zinsloser Kredit
- Zeitguthaben gg Insolvenz absichern
Lage und Dauer von Pausen
Längerfristige Dienstplanung
Zeitgutschrift für Randschichten

welche der Punkte sind denn wie beschrieben"erzwingbar" ?