Erzwingbare BV
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen wie der weitere Werdegang ist, wenn sich der AG gegen eine Betriebsvereinbarung streubt. Wir haben eine BV zur Arbeitszeit(Dienstplangestaltung) erarbeit und dem AG vorgelegt. Wir haben ihn dann zu einem Verhandlungstermin eingeladen. Leider hat er nicht reagiert.
Da es sich um eine erzwingbare BV handelt, wollen wir nun weitere Schritte(Einigungsstelle?)einleiten.
Wer kann mir zu diesem Fall etwas sagen?
LG Guido
Community-Antworten (4)
15.01.2013 um 12:24 Uhr
Also zunächstmal:
Ihr müsst versuchen "mit dem ernsten Willen zur Einigung" zu verhandeln. Dass ein AG ein-, zweimal nicht reagiert, ist noch kein Grund das Handtuch zu schmeißen. Da muss man den AG halt mal ein bisschen nerven. Erst wenn er Verhandlungen offenbar grundsätzlich verweigert (z.B. indem er das so sagt oder wirklich NIE reagiert), oder sich die Verhandlungen im Kreis drehen, sind die Verhandlungen gescheitert.
DANN klärt der BR wer Beisitzer von Seiten des BR und der/die Einigungsstellenvorsitzende(r) sein soll, beschließt das, und schreibt an den AG: Aufgrund ... (des Verhalten des AGs) hat der Betriebsrat beschlossen die Verhandlungen für gescheitert zu erklären und die Einigungsstelle anzurufen. Wir schlagen 3 (oder mehr/weniger) Beisitzer von jeder Seite für die Einigungsstelle vor und berufen von unserer Seite die Herren/Frauen XXX, YYY, ZZZ (i.d.R. ein BRM, ein RA, ein GEW-Vertreter) als Beisitzer. Zum Einigungsstellenvorsitzenden schlagen wir Herrn/Frau AAA (i.d.R. ein Richter am örtlichen ArbG oder LAG, kann aber jede beliebige natürliche Person sein) vor. Wir erwarten bis zum xx.xx.xxxx ihr Einverständnis zur Anzahl der Beisitzer und zur Person des Einigungsstellenvorsitzenden sowie die Benennung der Beisitzer Ihrerseits.
Je nachdem wie der AG reagiert gibt es weitere Schritte: Keine Reaktion: Der BR ruft beim vorgeschlagenen Einigungsstellenvorsitzenden an und bittet ihn die Einigungsstelle einzuberufen. Andere Vorschläge: Verhandeln, ggf. ArbG anrufen bei Nichteinigung (§76 (2) BetrVG) AG zeigt Einigungsbereitschaft: Weiter verhandeln, aber nur, wenn der AG wirklich einigungsfähige Vorschläge macht. Macht er keine oder abstruse Vorschläge (will nur Zeit schinden), nicht drauf eingehen und Einigungsstelle weiter betreiben.
15.01.2013 um 12:28 Uhr
Hallo Guido;
dem AG eine Frist von 14 tagen geben, um die Verhandlungen aufzunehmen. Ihm Erklären dass wenn er sich weigert, dass die Verhandlungen dann als gescheitert erklärt werden und eine Einigungsstelle eingerichtet wird. bitte ALLES in Schriftform und dass Schreiben vom AG Unterzeichnen lassen.(wichtig)
Wenn er sich weigert zu unterschreiben einen verlässlichen Zeugen mitnehmen, der die Übergabe im zweifel vor Gericht aussagen würde.am besten ein BRM, da diese den meisten Schutz haben und nicht so schnell einknicken wie andere im Härtefall ..
Bevor ich diesen Schritt aber machen würde, gib deinem Chef nochmals die Chance und rede mit ihm dass diese BV so oder so kommt. Schick ihm nochmals einen termin mit der bitte die verhandlungen aufzunehmen.
Bei wiederholung dann den oben beschriebenen weg gehen.
Mein Tipp:
immer erst vernünftig miteinander reden, bevor man zwingende Schritte oder Gerichte mit ins Spiel bringt. Vereinfacht die alltägliche BR-Arbeit (Vertrauensvolle zusammenarbeit)
Gruß martinez
15.01.2013 um 13:18 Uhr
15.01.2013 um 14:13 Uhr
@zdophers
die rede war nicht von einzelnen Punkten sondern von der BV Arbeitszeit allgemein. Es geht hier ja nicht um einzelne Punkte, dass war nicht die Frage.
"kann mir jemand sagen wie der weitere Werdegang ist, wenn sich der AG gegen eine Betriebsvereinbarung streubt."
BV-Arbeitszeit ist zwingend. Heißt: diese BV kommt so oder so wenn es der BR will. Gruß
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