Hallo,

folgende Frage bewegt uns:

Wir sind ein Unternehmen mit 2 Betriebsratsgremien (2 Betriebe/Standorte) und demzufolge auch einem GBR. Der andere Standort hat 2015 mit dem Unternehmen eine BV zum Thema Bildschirmarbeitsplatzbrille geschlossen. Wir wollen für unseren Standort nun diese BV übernehmen. Der AG ist dazu grundsätzlich bereit, hat allerdings 2 Änderungwünsche, die zu einer Benachteiligung "unserer" AN gegenüber den AN des anderen Betriebs führen würden.

Frage: Können wir den Abschluss einer identischen BV erzwingen (wir denken dabei an den Grundsatz, dass keine Schlechterstellung erfolgen darf)? D.h. gibt es eine rechtliche Grundlage, eine identische BV einzufordern?