Habe hier im Forum darüber gelesen, daß ich als einzelner Betriebsrat einen Rechtsanwalt einschalten kann wenn der restliche Rat z. B. mir keine Seminare bewilligt ( Argument zahlt der Chef eh nicht ). Meine es wird kein Beschluss gefasst, weil es Ärger mit dem Chef geben kann. Und ist es richtig, wenn ich einen Anwalt einschalte das der Chef denn dann zahlen muß? Hätte dazu gerne mehr Infos, vorallem Rechtlich