Erstellt am 02.11.2022 um 21:31 Uhr von Dummerhund
Mein Bauchgefühl sagt mir das diese Kosten der AG nicht unbedingt tragen muß.
In deinem Fall ist es ja so, dass der BR behaupten der AG würde die Kosten des Seminars nicht tragen.
Hier wäre es wohl erst einmal hilfreich den AG direkt zu Fragen ob einem Seminarbesuch deinerseits etwas entgegen steht. Dies kannst du unter 4 Augen machen, oder aber in dem Monatsgespräch, wenn der AG und BR zusammen sitzen. Letztere Möglichkeit würde dem BRV gleich zeigen, so nicht mit mir mein Freund.
Sehen andere BRM es genauso wie du, könnt ihr den BRV auch den Vorsitz weg nehmen und einen neuen BRV wählen. Es kann sogar so weit gehen das man per Gericht ein Auschlussverfahren beantragen kann, denn er Verstößt hier gegen das Gesetz.
Lese dazu mal folgenden Text und nehme den Umkehrschluss.
https://www.betriebsrat.com/video/73835/schulungsmuffel-im-betriebsrat-was-kann-der-betriebsrat-tun/17764/msuspiikegg
Erstellt am 03.11.2022 um 01:31 Uhr von Dotty1
Leider sieht der ganze Rat es so, nur keinen Ärger machen aus Angst vor dem Chef. Ich bin die Einzigste die ihr Recht einfordert.
Erstellt am 03.11.2022 um 08:07 Uhr von Relfe
@Dotty
hier geht es um eine Anspruch den Du hast und den der BR Dir nicht genehmigen will per Beschluß.
Das nennt sich dann "Innerorganstreit" und den RA dafür muss regelmäßig der AG bezahlen, weil der BR keine Geldmittel hat.
Auch hast Du ja einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen, weil Du eine Pflicht hast Dir Kenntnisse anzueignen. Und wenn Du dir die Kenntnisse über Schulungen aneigenen willst, dann ergibt sich daraus ein Anspruch.
Du kannst also mit einem RA deinen Anspruch auf einen Beschluss einklagen, zumal in diesem Fall der restliche BR schon eine grobe Pflichtverletzung begehen dürfte, wenn er Grundlagenschulungen verweigert.
Erstellt am 03.11.2022 um 10:28 Uhr von GabrielBischoff
Kommt das Gremium denn sonst seinen Aufgaben nach, zum Beispiel Betriebsversammlungen? Sonst gäbe es ja da noch die nukleare Option eines Auflösungsantrags beim Arbeitsgericht und Neuwahlen.
Erstellt am 03.11.2022 um 10:58 Uhr von Kjarrigan
"Ich bin die Einzigste die ihr Recht einfordert."
Wie genau forderst Du das denn?
Nur mal so mündlich in den Raum geworfen.
schriftlich? auf der Tagesordnung? im Protokol mit ordentlicher Beschlußfassung?
schriftlich bei AG mit Fristsetzung einer Entscheidung (schriftliche Begründung des AG eingefordert?
Bevor Du einen "kostenplichtigen" RA einschaltest musst / solltest Du erst einmal alles "dir zu verfügung stehende tun" um nachher auch vor Gericht nachweisen zu knnen
sonst erhälst du nachher nur ein "Das hat keiner gewusst, dass es dir so wichtig war etc.
und zahlst selber.
Erstellt am 03.11.2022 um 11:50 Uhr von ganther
um was für ein Seminar handelt es sich denn? Grundlagenschulung? Dann könnte ein Verfehlung des Gremiums unter Umständen gegeben sein. Dann könnte ggf. auch der Zahlungsanspruch des AG bei einem möglichen Rechtstreit geben. Bei einem Spezialseminar sieht die Welt schon anders aus. Da entscheidet das Gremium und ein einzelnes BRM wird hier keinen Anspruch durchsetzen können und damit auch keine Kostentragungspflicht des AGs
Erstellt am 04.11.2022 um 04:55 Uhr von Dotty1
Es geht um die Grundlagen Seminare. Bisher immer wieder versucht das Thema anzubringen. Wird immer wieder abgelehnt vom BR. Gestern hatten wir eine Sitzung in der ich es nochmals ansprach, es war ein leichtes entgegenkommen zu sehen. Schade nur das ich immer wieder Druck machen muss ( dadurch bin ich natürlich sehr beliebt im Rat).
Erstellt am 04.11.2022 um 14:44 Uhr von Catweazle
Der Seminaranbieter sollte dir weiterhelfen.