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Betriebsrat übergeht bewusst einzelnes Ersatzmitglied

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Chris111
Feb 2019 bearbeitet

Ich bin Ersatzmitglied im Betriebsrat. Kürzlich gab es eine Meinungsverschiedenheit im Betriebsrat. Dies hat nun zur Folge dass ich seit einige Wochen vom Betriebsratsvorsitzenden nicht mehr gemäß der Reihenfolge der Ersatzmitglieder eingeladen werde, sondern direkt das nächste Ersatzmitglied eingeladen wird - ich werde unter Verstoß gegen §25 BetrVG also bewusst übergangen, also defacto ausgeschlossen. Der Rest des Betriebsrats scheint dies zu tolerieren. In meinen Online-Recherchen habe ich keine Möglichkeit gefunden, wie ich mich dagegen wehren könnte. Dem einzelnen Betriebsratsmitglied werden ja offensichtlich keine rechtlichen Mittel an die Hand gegeben oder übersehe ich etwas?

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Community-Antworten (9)

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rsddbr

30.01.2019 um 10:14 Uhr

Ja, du übersiehst, dass die falsche Ladung dazu führt, dass gefasste Beschlüsse nicht gültig sind. Darauf kannst du deinen Betriebsratsvorsitzenden ja mal hinweisen.

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Chris111

30.01.2019 um 10:17 Uhr

Das ist ihm bekannt. Interessiert aber auch keinen.

R
rsddbr

30.01.2019 um 10:29 Uhr

Gibt es bei euch eine Gewerkschaft? Dann wäre über §23 Abs. 1 BetrVG nachzudenken.

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petermännchen

30.01.2019 um 10:58 Uhr

"Das ist ihm bekannt. Interessiert aber auch keinen."- den ArbG auch nicht ;-)

J
JohnDoe

30.01.2019 um 12:46 Uhr

@Chris111 arbeitest Du zufällig bei uns?;)

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Challenger

30.01.2019 um 13:17 Uhr

Zitat rsddbr : Ja, du übersiehst, dass die falsche Ladung dazu führt, dass gefasste Beschlüsse nicht gültig sind.

Die Beschlüsse sind genau genommen rechtsunwirksam und somit analog zu §19 BetrVG anfechtbar. Ich würde mich sogar darauf festlegen, dass sie nichtig sind, weil sie rechtswidrig zustande gekommen sind. Darüber hinaus erfüllt der BRV den Tatbestand der Behinderung der BRtätigkeit, wenn Du nicht ornungsgemäß geladen wirst, obwohl Du an der Reihe bist,

Vergleich :

§ 78 BetrVG - Schutzbestimmungen -

Die Mitglieder des Betriebsrats, ..................dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

Das Verbot der Behinderung der BRtätigkeit richtet sich gegenüber jedermann, auch gegen den BR bzw gegen den BRV. Hiergegen kannst Du auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorgehen. Die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens sind gemäß §40 BetrVG vom AG zu tragen. Du kannst ja mal beim AG durchblicken lassen, dass Du ein solches Verfahren in Erwägung ziehst. Der AG wäre sicherlich not amused.

K
krambambuli

30.01.2019 um 13:47 Uhr

Ich würde auch erst einmal mit der Gewerkschaft reden (falls du Mitglied bist). Ansonsten steht dir der Rechtsweg offen. Dazu solltest du aber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, der sich auch mit der Mitbestimmung auskennt.

B
basilica

30.01.2019 um 21:20 Uhr

Man kann auch als einzelnes BR-Mitglied das Arbeitsgericht anrufen und um Entscheidung bitten bei Zweifeln an der Rechtwswirksamkeit von BR-Beschlüssen. Da im Beschlussverfahren - anders als im Urteilsverfahren - der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, ist es nicht ganz so schlimm, wenn man keinen Anwalt an seiner Seite hat. Es geht vom Grundsatz her auch ohne.

C
Challenger

31.01.2019 um 14:58 Uhr

Hallo Chris111, halt uns bitte auf dem laufenden, wie es bei Euch weitergeht.

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