Erstellt am 30.01.2019 um 09:14 Uhr von rsddbr
Ja, du übersiehst, dass die falsche Ladung dazu führt, dass gefasste Beschlüsse nicht gültig sind. Darauf kannst du deinen Betriebsratsvorsitzenden ja mal hinweisen.
Erstellt am 30.01.2019 um 09:17 Uhr von Chris111
Das ist ihm bekannt. Interessiert aber auch keinen.
Erstellt am 30.01.2019 um 09:29 Uhr von rsddbr
Gibt es bei euch eine Gewerkschaft? Dann wäre über §23 Abs. 1 BetrVG nachzudenken.
Erstellt am 30.01.2019 um 09:58 Uhr von petermännchen
"Das ist ihm bekannt. Interessiert aber auch keinen."- den ArbG auch nicht ;-)
Erstellt am 30.01.2019 um 11:46 Uhr von JohnDoe
@Chris111
arbeitest Du zufällig bei uns?;)
Erstellt am 30.01.2019 um 12:17 Uhr von Challenger
Zitat rsddbr :
Ja, du übersiehst, dass die falsche Ladung dazu führt, dass gefasste Beschlüsse nicht gültig sind.
Die Beschlüsse sind genau genommen rechtsunwirksam und somit analog zu §19 BetrVG anfechtbar.
Ich würde mich sogar darauf festlegen, dass sie nichtig sind, weil sie rechtswidrig zustande gekommen sind.
Darüber hinaus erfüllt der BRV den Tatbestand der Behinderung der BRtätigkeit, wenn Du nicht ornungsgemäß geladen wirst, obwohl Du an der Reihe bist,
Vergleich :
§ 78 BetrVG - Schutzbestimmungen -
Die Mitglieder des Betriebsrats, ..................dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
Das Verbot der Behinderung der BRtätigkeit richtet sich gegenüber jedermann, auch gegen den BR bzw gegen den BRV. Hiergegen kannst Du auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorgehen.
Die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens sind gemäß §40 BetrVG vom AG zu tragen. Du kannst ja mal beim AG durchblicken lassen, dass Du ein solches Verfahren in Erwägung ziehst. Der AG wäre sicherlich not amused.
Erstellt am 30.01.2019 um 12:47 Uhr von Krambambuli
Ich würde auch erst einmal mit der Gewerkschaft reden (falls du Mitglied bist). Ansonsten steht dir der Rechtsweg offen. Dazu solltest du aber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, der sich auch mit der Mitbestimmung auskennt.
Erstellt am 30.01.2019 um 20:20 Uhr von basilica
Man kann auch als einzelnes BR-Mitglied das Arbeitsgericht anrufen und um Entscheidung bitten bei Zweifeln an der Rechtwswirksamkeit von BR-Beschlüssen. Da im Beschlussverfahren - anders als im Urteilsverfahren - der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, ist es nicht ganz so schlimm, wenn man keinen Anwalt an seiner Seite hat. Es geht vom Grundsatz her auch ohne.
Erstellt am 31.01.2019 um 13:58 Uhr von Challenger
Hallo Chris111,
halt uns bitte auf dem laufenden, wie es bei Euch weitergeht.