Erstellt am 12.11.2014 um 15:13 Uhr von Pickel
Wenn die Parteien es so vereinbaren....
Erstellt am 12.11.2014 um 22:48 Uhr von BloodyBeginner
Bei uns gibts bei Befristungen immer ne Probezeit.
Erstellt am 13.11.2014 um 15:17 Uhr von lurchi
Eine sog. "Probezeit" ergibt sich auch, wenn man sie nicht vereinbart. Dies ist im Kündigungsschutzgesetz verankert. Dieses tritt erst nach 6Monaten Betriebszugehörigkeit in Kraft. Daher sind die ersten 6 Monate immer "Probezeit" - auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Denn es liegt kein (außer ggf. Sonderkündigungsschutz) Kündigungsschutz vor.
...es sei denn der MA war bereits befristet in Eurer Firma beschäftigt - dann wird`s interessant....
Erstellt am 13.11.2014 um 17:04 Uhr von Pjöööng
Aber lurchi!
Hat der Unkerich Dir denn nicht den § 15(3) Teilzeit- und Befristungsgesetz gezeigt?