Erstellt am 05.11.2014 um 15:22 Uhr von paula
das regelt erst einmal § 37 BetrVG
Erstellt am 05.11.2014 um 17:21 Uhr von gironimo
Überstunden wegen BR-Tätigkeit ist eigentlich nicht vorgesehen. Der BR erledigt seine Aufgaben während der Arbeitszeit. Außerhalb nur dann, wenn ausdrücklich betriebliche Gründe (wie z.B. unterschiedliche Schichtzeiten) vorliegen. Und dann gibt es erst einmal Freizeitausgleich. Paula verweist ja schon auf den 37er.
Erstellt am 06.11.2014 um 07:57 Uhr von BloodyBeginner
Bei uns sind Hinweise auf betriebsratsbedingte Überstunden üblich und nötig. Wir arbeiten auch überwiegend im Schichtbetrieb. Kritisch sehen wir das vom Gremium her nicht. Denn unserer Meinung nach hat der AG ein Anrecht zu wissen welche Überstunden und in welchem Maß durch BR Arbeit veranlasst sind.
Erstellt am 06.11.2014 um 07:59 Uhr von BloodyBeginner
Abgefeiert oder wahlweise in ein Langzeitkonto kommen aber nur die reinen Stunden.