Erstellt am 18.02.2020 um 11:34 Uhr von celestro
BR-Arbeit ist während der AZ zu erledigen. Ausnahmsweise kann man von dieser Regel abweichen. Ich kann hier aber keinen legitimen Grund dafür erkennen. Daher tendiere ich anhand der Infos zu: "Ja, Dir die Zeit zu verweigern dürfte vermutlich in Ordnung gehen".
Erstellt am 18.02.2020 um 11:39 Uhr von Pjöööng
Der Vorstand hat den Termin auf außerhalb der Arbeitszeit gelegt?
Dann ist das betriebs- und nicht betriebsratsbedingt und es besteht meines Erachtens ein Anspruch.
Erstellt am 18.02.2020 um 11:50 Uhr von celestro
Ich hatte jetzt den BR-Vorstand ... also den BRV vermutet. Wenn die Geschäftsführung / der AG-Vorstand gemeint war, bin ich bei Pjöööng.
Erstellt am 18.02.2020 um 11:50 Uhr von Arminio
Ja, der Vorstand hat den Termin außerhalb von der Arbeitszeit gelegt.
Begründung für die Ablehnung wird mir noch mitgeteilt, vermutlich, dass man mich von Vorstandsseite nicht eingeladen hat
Erstellt am 18.02.2020 um 11:53 Uhr von Arminio
Der Arbeitgeber ist ein gemeinnütziger Verein der von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt wird.
Erstellt am 18.02.2020 um 11:58 Uhr von seehas
Ich bin da bei Pjöööng. Es ist nicht möglich die Kollegen innerhalb der eigenen Arbeitszeit zu einem Termin zu begleiten der ausserhalb der eigenen Arbeitszeit liegt.
Am ehesten trifft hier RZ 80 im Fitting zu § 37 BetrVG zu. Hier wird ein Grund für die Erstattung der Arbeitszeit gesehen, wenn der AG direkt oder indirekt Einfluss auf den Zeitpunkt der BR Tätigkeit genommen hat.
Erstellt am 18.02.2020 um 12:22 Uhr von stehipp
Das dürfte jetzt eher unerheblich sein, ober der Vorstand ehrenamtlich arbeitet oder Millionen verdient.
Es handelt sich um ein Personalgespräch und da hat der Mitarbeiter nun mal das Recht, das ein BR anwesend ist. Ob dich der Vorstand hier explizit einlädt ist nicht von Bedeutung.
Wenn der Vorstand den Termin dann außerhalb der normalen Arbeitszeit terminiert, macht der diese Zeit somit zu deiner normalen Arbeitszeit und somit hast du aus meiner Sicht Anspruch auf Freizeitausgleich.
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Auch für die Mitarbeiter sollte das eher Arbeitszeit sein.
Erstellt am 18.02.2020 um 12:26 Uhr von Arminio
Danke, celestro , Pjöööng und seehas,
spielt die Tatsache, dass ich vom Vorstand nicht eingeladen wurde keine Rolle?
Erstellt am 18.02.2020 um 12:28 Uhr von Arminio
Erstellt am 18.02.2020 um 12:37 Uhr von takkus
Nein, spielt keine Rolle.
Erstellt am 18.02.2020 um 12:44 Uhr von Pjöööng
Es spielt schon eine Rolle. Du musst ggf. Dein Teilnahmerecht begründen. Ich würde mich hier vorrangig auf § 84 BetrVG stützen.
Erstellt am 19.02.2020 um 14:50 Uhr von ganther
nach Beschluss des BAG, Beschluss v. 16.11.2004, 1 ABR 53/03 käme es ja mal darauf an, was da konkret besprochen werden sollte