Hallo Kollegen, ich habe nach Geschäftsschluß zu einer Betriebsversammlung
eingeladen. Bin im Einzelhandel, da ist es während der Öffnungszeiten halt etwas schlecht.
Jetzt behauptet ein BR Kollege: nur während der Öffnungs- und Geschäftszeiten!
Ist es nicht so das während der Arbeitszeit die Teilnahme Pflicht ist. Außerhalb der
Arbeitszeit die Teilnahme vergütet und angerechnet wird, die Teilnahme aber jedem freigestellt ist?