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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubssperre mitbestimmungspflichtig?

W
Würfelhusten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Heute bekamen wir per Mail eine Hausmitteilung unseres Chefs, in welcher er kurz mitteilt, dass bis Ende des Jahres Urlaubssperre ist und in welcher er uns mitteilt, wann 2015 Betriebsurlaub geplant ist (2 Brückentage + zwischen Weihnachten und Neujahr). Und gleich der Hinweis darauf, dass ab Mitte November 2015 wieder Urlaubssperre ist und wir keine 3 Wochen am Stück Urlaub einreichen sollen (würde nicht genehmigt; max. 2 Wochen am Stück). Wir vom BR wurden nicht informiert oder gar mit einbezogen, sondern haben davon auch erst mit der Rundmail erfahren!

Wie sollte man jetzt vorgehen? Der BR ist doch mitbestimmungsberechtigt bei Betriebsurlaub/Urlaubssperren, oder?

Die Urlaubssperre ist unseres Erachtens übrigens totaler Humbug und so ein historisch gewachsenes Ding, welches wir gerne mal abschaffen würden (früher waren unser Hauptgeschäft Organisationen, die aus dem öffentlichen Geldsäckl bezahlt wurden und die zum Jahresende natürlich übrige Geldmittel "loswerden" wollten.... das ist seit 10 Jahren aber nicht mehr so).

1.37003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.11.2014 um 21:48 Uhr

Dann würde ich mal die MBR ausüben - und zwar heftig!

G
gironimo

03.11.2014 um 22:55 Uhr

Kölner ist recht zu geben.

Ihr teilt Eurem Chef mit, er möge es unterlassen Urlaubsgrundsätze ohne Achtung der Mitbestimmung zu verhängen (mit Hinweis auf Euren Willen, Eure Rechte ggf. mit Rechtsmittel durchzusetzen). Gleichzeitig fordert ihr in auf, seine Mail zu widerrufen - falls sie bereits an alle AN ergangen ist.

Dann müsst Ihr aber auch bereit sein, vom § 23.3 BetrVG gebrauch zu machen, wenn der Chef nicht reagiert.

S
snooker

04.11.2014 um 02:36 Uhr

Ich stimme da den beiden vorrednern ohne punkt und komma voll zu.

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