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Urlaubssperre

I
inageku
Jan 2018 bearbeitet

Urlaubssperre

Hallo,

bei uns in der Firma ist seit Jahren eine Urlaubssperre in einer Abteilung von November bis Februar, wenn nicht sogar bis Ende April. Wir haben jetzt einen BR gegründet und nun wirft sich die Frage auf muss die Urlaubssperre genehmigt werden? Grund für die Urlaubssperre ist das eventuell viel Arbeit kommt, was die letzten 2 Jahre aus blieb wo dann spontan gelost wurde wer noch Urlaub machen darf. Das ist für die Mitarbeiter sehr frustrierend. Ist diese Urlaubssperre weil eventuell was kommen könnte rechtens?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

23.09.2015 um 20:31 Uhr

Urlaubssperren unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 BetrVG, Urlaubsgrundsätze).

Das heißt - der AG kann Urlaubssperren erst dann aussprechen, wenn er zuvort das o.k. des BR eingeholt hat.

Und der BR wird nicht so ohne weiteres Ja sagen. Der BR wird erst einmal mit dem AG über die Konditionen und über die Frage Sperre ja oder nein und wenn ja wie lange, Verhandlungen führen.

Ihr solltet also auf jeden Fall gegenüber dem AG erst einmal Eure Mitbestimmung geltend machen und ihn zu Verhandlungen auffordern.

Da Ihr neu seit - versucht so schnell wie möglich Grundlagenseminare zu belegen und holt zum Thema Urlaub einen Sachverständigen zu Euch oder nehmt zumindest Kontakt mit der Gewerkschaft auf.

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