Urlaubssperre?
Unsere Geschäftsleitung hat den Abteilungsleitern mitgeteilt, dass von April bis Juni kein Jahresurlaub genommen werden darf - über 2 Tage ließe sich reden - aber nicht mehr. Ich habe unsere Geschäftsleitung darauf aufmerksam gemacht, dass der BR einer Urlaubssperre zustimmen muss. Die Geschäftsleitung behauptet, es würde sich hier nicht um eine Urlaubssperre handeln, da man ja 1 oder 2 Tage Urlaub nehmen dürfe - kann sich die GL wirklich so einfach aus der Affäre ziehen?
Community-Antworten (1)
22.02.2010 um 10:25 Uhr
Die Aussage der GL ist nonsens. Schaue einmal ins Bundesurlaubsgesetz dort findet man die Aussage wann wie Urlaub (zusammenhängend usw.) genehmigen muss. Weiter hat der BR eine MB (bis hin zur Einigungsstelle) gem. § 87 beim Thema "Urlaubsgrundsätze".
Also der GL erklären, wir sehen es berechtigt anders und werden einen Beschluss zur Einsetzung einer EInigungsstelle fassen und diese dann einberufen, sollte es bei dieser Entscheidung der GL bleiben und die hier die MB nicht in vollem Umfang beachtet.
Habt ihr als BR keinen Anwalt, auch hier gibt es ja Möglichkeiten die Hilfe dieser zu Lasten (Kosten) des AG in Anspruch zu nehmen.
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