Erstellt am 13.01.2011 um 11:08 Uhr von sensenmann
Hallo, bei dringenden betrieblichen Belangen kann der AG eine Urlaubssperre aussprechen. Auch ein so langer Zeitraum ist möglich. Wenn ein Mitarbeiter anderer Meinung ist, kann er den Urlaub ja in der Zeit beantragen. Bei einen Nichtgenehmigung kann er dann den Klageweg beschreiten.
Gruß
Frank
Erstellt am 13.01.2011 um 23:18 Uhr von Hannelore
Ich denke eine Urlaubssperre in diesem Umfang ist nicht rechtens. Ich würde mich rechtlich beraten lassen.
Lese auch einmal hier: http://www.hobsons.de/index.php?id=106970
Es dürfte nach meiner Sicht auch nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz vereinbar sein. Auch weil es dann in der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich ist allen AN ihren Anspruch/ Rechte aus dem Bundesurlaubsgesetz hier besonders § 7 zu erfüllen, ohne den Betrieb zu schießen also Betriebsruhe zu machen.
Aber, warum geht ihr nicht sofort die Wahl eines BR an, dann hättet ihr eine Vertretung im Betrieb welche sich für die AN einsetzt und einsetzen kann.