Erstellt am 13.10.2014 um 11:50 Uhr von Rattle
Hallo,
der BR hat nach §87 Abs.2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht, ich hoffe ihr habt ein BR?
MFG
Erstellt am 13.10.2014 um 12:54 Uhr von Nubbel
der br sollte dem abteilungsleiter mitteilen, dass er seinen wunsch der geschäftsleitung mitteilt, damit diese dann verhandlungen mit dem br aufnehmen kann
Erstellt am 13.10.2014 um 12:56 Uhr von galaxy
@quietschbeule
zusätzlich zur Antwort von Rattle ist es ja meistens in Kliniken so geregelt, dass die Schwestern und Pfleger einer Station sich die Feiertagsdienste über das jahr verteilt "aufteilen", sprich, einer arbeitet z.B. Ostern und Weihnachten und der andere Pfingsten und Silvester und dieses immer im Wechsel ein über das andere Jahr. Um dieses bei zu behalten vermute ich mal möchte nun gerne die Stationsleitung oder der Abteilungsleiter eine "Urlaubssperre" einrichten, sonst sind nämlich diejenigen, die Weihnachten/Silvester Urlaub haben aus den Feiertagsdiensten raus und das zerschiesst bei der "dünnen Personaldecke" so wie du es selber beschreibst den "Feiertagsplan".
Ich würde vorschlagen, ihr macht eine Stationsbesprechung zu diesem Thema und legt ein Prozedere fest, wie Ihr damit in Zukunft umgehen wollt. Dieses Ergebnis teilt ihr dem hoffentlich vorhandenen Betriebsrat mit und der geht dann in Gespräche mit dem Abteilungsleiter um eine Lösung herbei zu führen.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 13.10.2014 um 13:18 Uhr von gironimo
>Aber ich finde nichts greifbares im Netz. Wer hat verbindliche Aussagen.<
Das greifbare findet Ihr in Eurem eigenen Gremium. Urlaubssperren dieser Art unterliegen der Mitbestimmung. Also ohne Eure Zustimmung keine Urlaubssperre.
Und Ihr stimmt nur zu, wenn Ihr Euch mit dem AG geeinigt habt. Also verhandelt Ihr - wobei Eure Argumente genauso gut sind, wie die des Arbeitgebers. Und die bisher funktionierende betriebliche Praxis, die bewiesen hat, dass es geht, ist ein gutes Argument.
Kommt keine Einigung zu Stande, kann die Einigungsstelle angerufen werden - oder es gibt keine Urlaubssperre.