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Urlaubssperre

Q
Quietschbeule
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Urlaub. Unser Arbeitgeber (mehr der Abteilungsleiter) möchte für eine Abteilung in Zukunft eine Urlaubssperre über Weihnachten/Silvester verhängen. Wir sind ein Krankenhaus. In dem Bereich ist die Personaldecke sehr dünn. Meine Frage, wo finde ich was darüber, dass das nicht geht. (bin ich fest von überzeugt, denn das wir ein Krankenhaus sind, ist nicht neu, und es hat die vergangenen Jahre auch funktioniert. Hier sehe ich auch den Gesichtspunkt der betrieblichen Übung. Aber ich finde nichts greifbares im Netz. Wer hat verbindliche Aussagen. Vielen Dank - im Namen der betroffenen Kollegen -

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Community-Antworten (4)

R
Rattle

13.10.2014 um 13:50 Uhr

Hallo,

der BR hat nach §87 Abs.2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht, ich hoffe ihr habt ein BR?

MFG

N
Nubbel

13.10.2014 um 14:54 Uhr

der br sollte dem abteilungsleiter mitteilen, dass er seinen wunsch der geschäftsleitung mitteilt, damit diese dann verhandlungen mit dem br aufnehmen kann

G
Galaxy

13.10.2014 um 14:56 Uhr

@quietschbeule zusätzlich zur Antwort von Rattle ist es ja meistens in Kliniken so geregelt, dass die Schwestern und Pfleger einer Station sich die Feiertagsdienste über das jahr verteilt "aufteilen", sprich, einer arbeitet z.B. Ostern und Weihnachten und der andere Pfingsten und Silvester und dieses immer im Wechsel ein über das andere Jahr. Um dieses bei zu behalten vermute ich mal möchte nun gerne die Stationsleitung oder der Abteilungsleiter eine "Urlaubssperre" einrichten, sonst sind nämlich diejenigen, die Weihnachten/Silvester Urlaub haben aus den Feiertagsdiensten raus und das zerschiesst bei der "dünnen Personaldecke" so wie du es selber beschreibst den "Feiertagsplan". Ich würde vorschlagen, ihr macht eine Stationsbesprechung zu diesem Thema und legt ein Prozedere fest, wie Ihr damit in Zukunft umgehen wollt. Dieses Ergebnis teilt ihr dem hoffentlich vorhandenen Betriebsrat mit und der geht dann in Gespräche mit dem Abteilungsleiter um eine Lösung herbei zu führen.

Gruß Galaxy

G
gironimo

13.10.2014 um 15:18 Uhr

Aber ich finde nichts greifbares im Netz. Wer hat verbindliche Aussagen.<

Das greifbare findet Ihr in Eurem eigenen Gremium. Urlaubssperren dieser Art unterliegen der Mitbestimmung. Also ohne Eure Zustimmung keine Urlaubssperre.

Und Ihr stimmt nur zu, wenn Ihr Euch mit dem AG geeinigt habt. Also verhandelt Ihr - wobei Eure Argumente genauso gut sind, wie die des Arbeitgebers. Und die bisher funktionierende betriebliche Praxis, die bewiesen hat, dass es geht, ist ein gutes Argument.

Kommt keine Einigung zu Stande, kann die Einigungsstelle angerufen werden - oder es gibt keine Urlaubssperre.

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