Elternzeit--Vereinbarung mit dem AG
Hallo, ein Kollege möchte sich die Elternzeit mit seiner Frau abwechseln und im ersten Jahr zwei mal zwei Monate zuhause bleiben. Hier meine Frage: Kann der AG Ihm den Zeitraum vorschreiben, oder gibt es da eine Regelung?
Community-Antworten (2)
31.10.2014 um 13:37 Uhr
Hallo hab ich selbst so gemacht, der Arbeitsgeber kann da nichts machen solang euer Kollege die Fristen einhält. Und er muss dem Arbeitsgeber 7 Wochen vor der Geburt mitteilen wie er das erste Jahr aufteilen möchte. Also so in etwa: Hiermit beantrage ich Elternzeit (Partnermonate) welche ich wie folgt aufteilen möchte: 4 Monate nach Geburtstermin (voraussichtlich 7.3.2015) 2 Monate und 8 Monate nach Gerburtstermin 2 Monate. Dies bedeutet vom 8.5.2015 bis 8.7.2015 und vom 7.11.2015 bis 7.1.2016. Sollte sich der Geburtstermin verschieben, so verschiebt sich meine Elternzeit analog.
Mfg
31.10.2014 um 16:59 Uhr
Es ist allein das Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz maßgeblich. siehe hier auch § 15
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