Erstellt am 31.10.2014 um 12:37 Uhr von Fragenmann
Hallo hab ich selbst so gemacht, der Arbeitsgeber kann da nichts machen solang euer Kollege die Fristen einhält. Und er muss dem Arbeitsgeber 7 Wochen vor der Geburt mitteilen wie er das erste Jahr aufteilen möchte.
Also so in etwa:
Hiermit beantrage ich Elternzeit (Partnermonate) welche ich wie folgt aufteilen möchte: 4 Monate nach Geburtstermin (voraussichtlich 7.3.2015) 2 Monate und 8 Monate nach Gerburtstermin 2 Monate. Dies bedeutet vom 8.5.2015 bis 8.7.2015 und vom 7.11.2015 bis 7.1.2016. Sollte sich der Geburtstermin verschieben, so verschiebt sich meine Elternzeit analog.
Mfg
Erstellt am 31.10.2014 um 15:59 Uhr von gironimo
Es ist allein das Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz maßgeblich. siehe hier auch § 15