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Elternzeit--Vereinbarung mit dem AG

W
Winner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Kollege möchte sich die Elternzeit mit seiner Frau abwechseln und im ersten Jahr zwei mal zwei Monate zuhause bleiben. Hier meine Frage: Kann der AG Ihm den Zeitraum vorschreiben, oder gibt es da eine Regelung?

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Community-Antworten (2)

F
Fragenmann

31.10.2014 um 13:37 Uhr

Hallo hab ich selbst so gemacht, der Arbeitsgeber kann da nichts machen solang euer Kollege die Fristen einhält. Und er muss dem Arbeitsgeber 7 Wochen vor der Geburt mitteilen wie er das erste Jahr aufteilen möchte. Also so in etwa: Hiermit beantrage ich Elternzeit (Partnermonate) welche ich wie folgt aufteilen möchte: 4 Monate nach Geburtstermin (voraussichtlich 7.3.2015) 2 Monate und 8 Monate nach Gerburtstermin 2 Monate. Dies bedeutet vom 8.5.2015 bis 8.7.2015 und vom 7.11.2015 bis 7.1.2016. Sollte sich der Geburtstermin verschieben, so verschiebt sich meine Elternzeit analog.

Mfg

G
gironimo

31.10.2014 um 16:59 Uhr

Es ist allein das Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz maßgeblich. siehe hier auch § 15

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