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Der AG setzt die Vereinbarungen im Wiedereingliederungsplan nicht um

R
rahama
Sep 2019 bearbeitet

Ich habe nach längerer Krankheit einen zehnwöchigen Wiedereingliederungsplan. Dort ist eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung mit klar definierten Aufgaben festgelegt. Ich bin zur Zeit in der siebten Woche der Wiedereingliederung. Der Arbeitgeber weigert sich trotz mehrer schrfiftlichen Aufforderungen meinerseits diesen umzusetzten. Ich habe lediglich die Aufgabe bekommen für zwei Kollegen Hintergrundarbeiten wie kopieren und scannen durchzuführen. Kann ich die Wiedereingliederung abbrechen damit ich wenigstens wieder das volle Gehalt bekomme? Oder kann ich dagegen klagen?

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

03.09.2019 um 10:07 Uhr

Wer ist den Träger der Wiedereingliederung. Die Krankenkasse? oder die Rentenversicherung? Dann würde ich die informieren.

T
takkus

03.09.2019 um 11:19 Uhr

ArbGeb sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung zu schließen, die eine Wiedereingliederung möglich macht. Der ArbGeb muss seine Ablehnungnicht begründen. Aber Achtung: Ausnahme gilt bei Schwerbehinderten : § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX. Aus meiner Sicht ist es deshalb nicht einklagbar, es si denn, du bist schwerbehindert. Wenn alle Betroffenen- also Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arzt, Kostenträger- einverstanden sind, kann die Maßnahme abgebrochen werden.

edit 10:30 Uhr: gibt es denn eine Vereinbarung zur Wiedereingliederung?

R
rahama

03.09.2019 um 19:45 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Waren hilfreich.

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