Ich habe nach längerer Krankheit einen zehnwöchigen Wiedereingliederungsplan. Dort ist eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung mit klar definierten Aufgaben festgelegt.
Ich bin zur Zeit in der siebten Woche der Wiedereingliederung.
Der Arbeitgeber weigert sich trotz mehrer schrfiftlichen Aufforderungen meinerseits diesen umzusetzten. Ich habe lediglich die Aufgabe bekommen für zwei Kollegen Hintergrundarbeiten wie kopieren und scannen durchzuführen.
Kann ich die Wiedereingliederung abbrechen damit ich wenigstens wieder das volle Gehalt bekomme? Oder kann ich dagegen klagen?