Unsere Firma ist Deutschlandweit vertreten und die Mitarbeiter arbeiten über Deutschland verteilt.
Wir haben einmal im Vierteljahr in der Zentrale eine Betriebsversammlung und jeweils 4 Betriebsversammlungen verteilt über Deutschland, damit die Kolleginnen und Kollegen nicht soweit reisen müssen. Dadurch erreichen wir mehr aus der Belegschaft und der AG spart an Reisezeit und Spesen. Nun stellt sich der AG seit neuestes auf den Standpunkt, dass es ausreichend ist, wenn 2-3 Betriebsräte in die Regionen reisen und nicht alle 7 BR-Mitglieder.
Im BetrVG steht, der Betriebsrat veranstaltet Betriebsversammlungen, also können auch alle BRler zu den Veranstaltungen in die Regionen reisen.
Ich habe kein passendes Urteil darüber gefunden.
Erfahrungen zu diesem Thema? Danke im Voraus.