Dürfen AN an einer BR Sitzung teilnehmen?
Kann man auch mal AN als Gäste zu einer BR Sitzung einladen?wenn ja,wieviele?dürfen die dann bei einer abstimmung anwesend bleiben?
Community-Antworten (7)
19.06.2007 um 08:51 Uhr
@CrazyTrain, nein, geht nicht! Nicht einer und nicht fünf! Die Nichtöffentlichkeit muss gewahrt werden! Aber ich geb ehrlich zu, manchmal wünsch ich mir, dass AN, die nur kritisieren, als Zuhörer mit in den Sitzungen sind, vor allem, wenn die GL mit anwesend ist! :-))
19.06.2007 um 10:19 Uhr
@ all,
ich überlege immer intensiver ob ich nicht eine Zeitarbeitsfirma für BR´s auf mache !
Rent a BR ! Das ist doch eine Echte "Lücke" oder ? -kein Ärger mit Ersatzmitglieder Einladungen.
- Kein lücken in der Fachkompetenz -Immer Abstimmungs motiviert. -Keine sorgen bei Krankheit oder Sonstigen Abwesenheitsgründen.
Rent a BR, warum Wählen wenn er auch zu Mieten ist :-)
19.06.2007 um 10:45 Uhr
@waschbär Och das gibt es schon: Nennen sich mitunter Seminaranbieter! :o))
19.06.2007 um 12:23 Uhr
Gibt es einen Paragraphen wo gereglt ist wen man als Gast einladen darf?wo steht das geschrieben das dies nicht erlaubt ist?
19.06.2007 um 12:32 Uhr
@Crazy Train, § 30 BetrVG - IV. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit schau dir die Kommentierungen genau an!
19.06.2007 um 12:53 Uhr
Crazy Train,
frage mich, was soll dies bezwecken. Wenn Ihr Euere Arbeit zur Legitimation veröffenlichen wollt, dafür sind die Betriebsversammlungen da, wo der BR einen Rechenschaftsbericht seiner Arbeit abgibt.
Lotus
19.06.2007 um 14:49 Uhr
Kölner,
nee , seminar anbieter die sich als BRM´s tarnen, das sind doch .... Die mit den Antworten in Zwei teilen :-O))
Teil Eins Kostenlos hier !
Teil Zwei Kostengünstig bei mir :-OO))
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