Erstellt am 19.06.2007 um 06:51 Uhr von Mona-Lisa
@CrazyTrain,
nein, geht nicht! Nicht einer und nicht fünf!
Die Nichtöffentlichkeit muss gewahrt werden!
Aber ich geb ehrlich zu, manchmal wünsch ich mir, dass AN, die nur kritisieren, als Zuhörer mit in den Sitzungen sind, vor allem, wenn die GL mit anwesend ist! :-))
Erstellt am 19.06.2007 um 08:19 Uhr von waschbär
@ all,
ich überlege immer intensiver ob ich nicht eine Zeitarbeitsfirma für BR´s auf mache !
Rent a BR !
Das ist doch eine Echte "Lücke" oder ?
-kein Ärger mit Ersatzmitglieder Einladungen.
- Kein lücken in der Fachkompetenz
-Immer Abstimmungs motiviert.
-Keine sorgen bei Krankheit oder Sonstigen Abwesenheitsgründen.
Rent a BR, warum Wählen wenn er auch zu Mieten ist :-)
Erstellt am 19.06.2007 um 08:45 Uhr von Kölner
@waschbär
Och das gibt es schon: Nennen sich mitunter Seminaranbieter! :o))
Erstellt am 19.06.2007 um 10:23 Uhr von Crazy Train
Gibt es einen Paragraphen wo gereglt ist wen man als Gast einladen darf?wo steht das geschrieben das dies nicht erlaubt ist?
Erstellt am 19.06.2007 um 10:32 Uhr von Mona-Lisa
@Crazy Train,
§ 30 BetrVG - IV. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit
schau dir die Kommentierungen genau an!
Erstellt am 19.06.2007 um 10:53 Uhr von Lotus
Crazy Train,
frage mich, was soll dies bezwecken. Wenn Ihr Euere Arbeit zur Legitimation veröffenlichen wollt, dafür sind die Betriebsversammlungen da, wo der BR einen Rechenschaftsbericht seiner Arbeit abgibt.
Lotus
Erstellt am 19.06.2007 um 12:49 Uhr von waschbär
Kölner,
nee , seminar anbieter die sich als BRM´s tarnen, das sind doch .... Die mit den Antworten in Zwei teilen :-O))
Teil Eins Kostenlos hier !
Teil Zwei Kostengünstig bei mir :-OO))