W.A.F. LogoSeminare

Urlaubssperre

H
Hetti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum, in unserer Firma wurde für eine Abteilung in der vergangenen Woche für den Monat Dezember eine Urlaubssperre verhängt. Die noch vorhandenen Urlaubstage müssen bis dort hin genommen werden und dürfen nicht in das nächste Jahr übertragen werden. Mit uns vom BR wurde nicht gesprochen. Wie verhalten wir uns jetzt? Wir haben doch in diesem Fall ein Mitspracherecht, oder nicht? Danke im Voraus für Eure Antworten und allen einen schönen Tag.

1.53207

Community-Antworten (7)

K
Kölner

10.10.2011 um 11:19 Uhr

@Hetti Urlaubssperren unterliegen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG der Mitbestimmung. Ich würde SOFORT mit einem sehr bestimmten Tonfall und schriftlich den Arbeitgeber auffordern, diese einseitige Maßnahme zurückzunehmen.

G
gironimo

10.10.2011 um 14:18 Uhr

genau - wenn das nicht fruchtet würde ich überlegen das Arbeitsgericht zu bemühen. (Unterlassungsanspruch)

R
rainerw

10.10.2011 um 18:53 Uhr

Wo der AG aber Recht hat hat er Recht, denn Urlaub darf nicht mit ins neue Jahr genommen werden. (Zumindest nicht offiziell) :-)

L
Lernender

11.10.2011 um 13:56 Uhr

@rainerw

ich vertsehe nicht was du mit nicht offiziell meinst.

BUrlG § 7 ist für mich sehr offiziell.

M
Musterfrau

02.11.2011 um 17:15 Uhr

Wir haben einen ähnlichen Fall mittels einer BV gelöst und der Übertragungszeitraum des (Rest)-Urlaubs wurde bis weit ins Jahr 2012 verlängert. Zudem wurden auch die Ausnahmefälle von der Urlaubssperre formuliert und die Frist, bis wann alle MA darüber informiert sein müssen, ob sie von der Urlaubssperre betroffen sind oder nicht !

K
keiner

02.11.2011 um 18:13 Uhr

Wir haben einen ähnlichen Fall mittels einer BV gelöst und der Übertragungszeitraum des (Rest)-Urlaubs wurde bis weit ins Jahr 2012 verlängert.

Cool, wieder ein Fall wo entweder das BUrlG oder der Tarifvertrag neu geschrieben wurde. Wo kann ich eine gültige Fassung des neuen Gesetzes oder neuen Tarifes erwerben? Hammer was BR so alles in BVen regeln.

R
rainerw

02.11.2011 um 18:47 Uhr

@ Lernender ich vertsehe nicht was du mit nicht offiziell meinst.

BUrlG § 7 ist für mich sehr offiziell.

Damit meinte ich das die Erfahrung sagt das es in den meisten Betrieben halt nicht so genau genommen wird: auch mit Wissen des BR´s.

Ihre Antwort