Urlaubssperre
Hallo liebes Forum, in unserer Firma wurde für eine Abteilung in der vergangenen Woche für den Monat Dezember eine Urlaubssperre verhängt. Die noch vorhandenen Urlaubstage müssen bis dort hin genommen werden und dürfen nicht in das nächste Jahr übertragen werden. Mit uns vom BR wurde nicht gesprochen. Wie verhalten wir uns jetzt? Wir haben doch in diesem Fall ein Mitspracherecht, oder nicht? Danke im Voraus für Eure Antworten und allen einen schönen Tag.
Community-Antworten (7)
10.10.2011 um 11:19 Uhr
@Hetti Urlaubssperren unterliegen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG der Mitbestimmung. Ich würde SOFORT mit einem sehr bestimmten Tonfall und schriftlich den Arbeitgeber auffordern, diese einseitige Maßnahme zurückzunehmen.
10.10.2011 um 14:18 Uhr
genau - wenn das nicht fruchtet würde ich überlegen das Arbeitsgericht zu bemühen. (Unterlassungsanspruch)
10.10.2011 um 18:53 Uhr
Wo der AG aber Recht hat hat er Recht, denn Urlaub darf nicht mit ins neue Jahr genommen werden. (Zumindest nicht offiziell) :-)
11.10.2011 um 13:56 Uhr
@rainerw
ich vertsehe nicht was du mit nicht offiziell meinst.
BUrlG § 7 ist für mich sehr offiziell.
02.11.2011 um 17:15 Uhr
Wir haben einen ähnlichen Fall mittels einer BV gelöst und der Übertragungszeitraum des (Rest)-Urlaubs wurde bis weit ins Jahr 2012 verlängert. Zudem wurden auch die Ausnahmefälle von der Urlaubssperre formuliert und die Frist, bis wann alle MA darüber informiert sein müssen, ob sie von der Urlaubssperre betroffen sind oder nicht !
02.11.2011 um 18:13 Uhr
Wir haben einen ähnlichen Fall mittels einer BV gelöst und der Übertragungszeitraum des (Rest)-Urlaubs wurde bis weit ins Jahr 2012 verlängert.
Cool, wieder ein Fall wo entweder das BUrlG oder der Tarifvertrag neu geschrieben wurde. Wo kann ich eine gültige Fassung des neuen Gesetzes oder neuen Tarifes erwerben? Hammer was BR so alles in BVen regeln.
02.11.2011 um 18:47 Uhr
@ Lernender ich vertsehe nicht was du mit nicht offiziell meinst.
BUrlG § 7 ist für mich sehr offiziell.
Damit meinte ich das die Erfahrung sagt das es in den meisten Betrieben halt nicht so genau genommen wird: auch mit Wissen des BR´s.
Verwandte Themen
Urlaubssperre
ÄlterUrlaubssperre Hallo, bei uns in der Firma ist seit Jahren eine Urlaubssperre in einer Abteilung von November bis Februar, wenn nicht sogar bis Ende April. Wir haben jetzt einen BR gegründet und
Urlaubssperre erlaubt?
ÄlterGuten "Morgen", wie verhält es sich eigentlich mit der bei AG so beliebten Urlaubssperre? Bei uns im Betrieb (ca. 100MA) möchte ein Abteilungsleiter einem Mitarbeiter über Silvester keinen Urlaub g
Urlaubssperre - Grund ausreichend?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, es geht um eine Urlaubssperre. In einem Bereich unseres Unternehmens wurde für die Zeit vom 01.03.2013 bis 15.04.2013 eine Urlaubssperre angeordbet. Grund ist die Ei
Dauer Urlaubssperre
ÄlterHallo! Dringende betriebliche Belange machen ja u.U. eine Urlaubssperre (für einige Bereiche des Unternehmens) erforderlich. Klar! Es gibt ja Projekte, die länger als 1 Jahr laufen. Während der beson
Urlaubssperre mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo! Heute bekamen wir per Mail eine Hausmitteilung unseres Chefs, in welcher er kurz mitteilt, dass bis Ende des Jahres Urlaubssperre ist und in welcher er uns mitteilt, wann 2015 Betriebsurlaub g