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Mitarbeiter meldet sich nicht und arbeitet nicht

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Der_Stellv
Okt 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben einen Mitarbeiter, der sich seit 7 Wochen nicht mehr bei seiner Führungskraft meldet und wohl auch nicht mehr arbeitet. Für den kompletten September hatte er keine Home-Office-Arbeitszeiten eingetragen. Anfang Oktober wurde ich (BR) von HR darüber informiert. Ich bin dann zu ihm nach Hause gefahren, um zu schauen, ob er noch lebt oder vielleicht schwer krank ist. Er ist weder krank noch sonstwie eingeschränkt, und behauptet, zu arbeiten. Er hat angedeutet, einen Aufhebungsvertrag inkl. Abfindung zu wollen, aber keinen zu bekommen. Ich habe ihm natürlich die drohenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen erklärt und ihn aufgefordert, sich zu melden. Seine Kundenprojekte platzen jetzt eins nach dem anderen und sein Chef und die Projektleiter haben natürlich einen dicken Hals (ich auch). Er hat nun von der Personalabteilung vor zwei Wochen eine schriftliche Aufforderung erhalten, sich bei seiner Führungskraft - die ihm täglich Mails schreibt - zu melden, seine Arbeitszeiten nachzutragen, mehrere Tage pro Woche in der Firma zu erscheinen und jeweils einen Rapport über seine Arbeiten abzugeben. Arbeitszeiten hat er für September nachgetragen, genau die vertraglich vereinbarte Sollarbeitszeit jedenTag. Die Führungskraft hat mir unter der Hand erzählt, dass er hat nachschauen lassen und festgestellt, dass seit Mitte August keine Programmdateien abgegeben wurden, also offensichtlich nichts gearbeitet wurde.

Nach der langen Geschichte nun zu meiner Frage: Nach unserer Datenschutzvereinbarung darf das Verhalten von Mitarbeitern mittels technischer Systeme nicht überwacht werden und es dürfen keine Maßnahmen, die auf Daten die ggf. doch mittels technischer Systeme ermittelt wurden, gegen Mitarbeiter verwendet werden. Es kam nun die offizielle Anfrage an den BR, zu erlauben, die Abgabe von Programmdateien und die Login-Zeiten seines Computers zu checken. Also eine Ausnahme von der BV zu machen, was dem BR ja möglich wäre.

Was tun als BR? Den Mitarbeiter schützen, es also nicht erlauben? Helfen, den offensichtlichen Arbeitszeitbetrug zu ermitteln und es erlauben? Möglicherweise nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft erlauben? Falls ja, den Mitarbeiter über die Überwachung informieren? Oder nicht? Seinen Kollegen könnte ich vermutlich nicht erklären, warum der BR sowas nicht erlaubt. Die kommen jeden Tag zur Arbeit für ihr Geld, und der Kollege kassiert einfach so.

Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (19)

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celestro

19.10.2022 um 00:17 Uhr

Also ich finde nicht, das hier eine Überwachung vorliegt. Es soll etwas kontrolliert werden. Und das wohl aus gutem Grund. Und der BR soll zwar auch einzelne MA schützen, das gilt aber mMn für einen derartigen Missbrauch und wie Du richtig sagst: zum Nachteil aller, die noch vernünftig arbeiten.

T
Thomas63

19.10.2022 um 09:26 Uhr

Wenn der AG den Sachverhalt so dargelegt hat und eine Einsicht möchte würden wir als BR wahrscheinlich einen Beschluss fassen das die Daten z.B. für den gesamten September erhoben werden können. Die Ergebnisse würde ich mir aber dann zeigen lassen.

Ihr solltet das aber mit einem ordentlichen Beschluss machen. Den falls es vor Gericht geht wird das möglicherweise den Ausschlag geben ob der Richter die Beweise zuläßt oder nicht.

Eine BV zu haben ist gut um MA gegen Willkür und Kontrollwahn einzelner Vorgesetzter zu schützen.

Wenn die Daten den Verdacht bestätigen würde ich mir keine Gedanken machen. Das verhalten des MA ist möglicherweise schon grob Fahrlässige Schädigung der Firma und setzt Arbeitsplätze aufs Spiel durch möglichen Kundenverlust.

X
XYZ68

19.10.2022 um 09:30 Uhr

Was steht eigentlich zum Homeoffice in seinem Arbeitsvertrag bzw. in einer geltenden BV? Ich würde als Arbeitgeber ihn (soweit dies rechtlich möglich ist) schnellstmöglich das Recht für Homeoffice entziehen und ihn umgehend in die Firma beordern.

Unsere BV würde in begründeten Fällen (z.B. schwere Verstöße gegen Arbeitsvertragliche Pflichten) eine solche Kontrolle erlauben, immer in Zusammenarbeit mit dem BR. Von daher würde ich eine solche Kontrolle erlauben und das Prozedere und die Vorgaben dazu ggf. als Ergänzung zur BV festhalten.

G
GabrielBischoff

19.10.2022 um 10:41 Uhr

Ich sehe nicht, inwiefern die Ausnahme von der BV hier überhaupt relevante Ergebnisse liefert. Insbesondere da unter der Hand bereits verstoßen wurde, das willst du jetzt noch belohnen?

Es wird sich doch auch auf anderem Wege klären lassen, dass er gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen hat. Die Minderleistung lässt sich doch anderweitig feststellen. Gibt es bei euch keine Abnahmeprozesse für Arbeitspakete? Wurde die Angabe der Arbeitszeit nicht angemahnt?

Das kommt mir vor als sollte der BR jetzt für den Flauschekurs anderer Abteilungen geradestehen. Die BV um solche Instrumente zu ergänzen sollte trotzdem passieren.

NB
nicht brauchen

19.10.2022 um 10:52 Uhr

Meines Erachtens könnte der AG eine fristlose Kündigung machen. Wenn der AN sich dagegen wehrt, wird das Gericht die entsprechenden Beweise sichern und sichten.

Warum muss der BR überhaupt was machen? Das ist doch nicht sein Problem. Wenn der AG mit einem entsprechenden Antrag auf Überwachung kommt so ist das meiner Meinung nach, wie eine versteckte Kamera zur Aufklärung von irgendwas (bei uns aktuell wird ein Bereich überwacht [vom BR genehmigt], da Teile absichtlich verschmutzt wurden; Diese Überwachung wird nur ausgewertet, falls so ein Vorfall nochmal passiert).

D
Der_Stellv

19.10.2022 um 11:20 Uhr

Unsere BV bzgl. Home Office lässt fast alle Freiheiten, was aber gut funktioniert. Wie gesagt, hat der Kollege nun mit Einverständnis des BR Anwesenheitspflicht, kommt und meldet sich aber weiterhin nicht.

M
Moreno

19.10.2022 um 11:25 Uhr

Der_Stell aber Ihr seid doch nicht die Betriebspolizei lasst doch den AG seine Aufgaben machen!

R
Relfe

19.10.2022 um 11:42 Uhr

"Was tun als BR? " --> nix, warten bis der AG an euch herantritt mit einer Anfrage oder Anhörung "Seinen Kollegen könnte ich vermutlich nicht erklären, warum der BR sowas nicht erlaubt." darfst Du gar nicht, das sind persönliche Angelegeheiten den MA über die Du gegenüber den Kollegen keine Angaben machen darfst.

Du darfst auch keine Äußerungen zum Grund der "Abwesenheit" machen, weder ob der Kollege krank ist, noch sonstwas ---> DSGVo - schützeneswerte Daten

"Die Führungskraft hat mir unter der Hand erzählt, dass er hat nachschauen lassen und festgestellt, dass seit Mitte August keine Programmdateien abgegeben wurden, also offensichtlich nichts gearbeitet wurde." unzulässige Überwachung, da MUSST du als BR jetzt sogar gegen den Vorgesetzten vorgehen --> "unter der Hand" gibt es bei Gesetzesverstößen nicht

"Nach unserer Datenschutzvereinbarung darf das Verhalten von Mitarbeitern mittels technischer Systeme nicht überwacht werden und es dürfen keine Maßnahmen, die auf Daten die ggf. doch mittels technischer Systeme ermittelt wurden, gegen Mitarbeiter verwendet werden." der Vorgesetzte verstößt gegen eine BV und Du als BRM läßt das durchgehen? --> Pflichtverletzung als BRM

der MA hat evt. gegen seine AV-Pflichten verstoßen, dagegen hat der Vorgesetzte zugegeben gegen die DSGVo und die BV verstoßen zu haben.

!!! IHR müßt nicht überlegen was ihr gegen den MA unternehmt, ihr müßt gegen den Vorgesetzen beim AG auf Einhaltung der DSGVo und der BV vorgehen !!!

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DummerHund

19.10.2022 um 12:50 Uhr

Ich bin ein 100%iger Gegner von Mitarbeiterüberwachung, sehe es aber so wie oben celestro. Log in Daten zu speichern, dazu ist der AG vom Gesetz her eh verpflichtet. Speichert er sie muss er es auch kontrollieren müssen um zu wissen ob alles korrekt ist, denn er kann ja nicht ins offene Messer laufen wenn er von staatlicher Seite her mal kontrolliert werden sollte. Was den Browser Verlauf, Mails oder anderen Dateien betrifft, da wird es schon schwieriger. Eine Systematische Überwachung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Gerichte haben aber auch schon entschieden das wenn ein begründeter Verdacht vorliegt eine stichhaltartige Überprüfung erlaubt sein kann. Man könnte sagen dazu sind die Log in Daten ausreichen. Dies aber wäre zu einfach, denn dann könnte ein MA sich morgens einloggen und wieder für 8 Std. ins Bett legen und anschließend wieder ausloggen. In jedem Fall muss er aber den BR mit ins Boot holen. Dies scheint der AG ja aktuell zu machen. Ob das was der Vorgesetzte eigenständig in der Vergangenheit gemacht hat korrekt war oder nicht steht auf einem anderem Blatt und ist eine andere Baustelle. Der MA wurde aber in jedem Fall über sein Fehlverhalten unterrichtet.(und hier mal ein Lob an eurem AG das er es so lange mit macht und so eine Geduld hat). Der AN hat hier nach Aufforderung Zeiten nachträglich eingetragen, sieht es aber aktuell nicht ein dies auch in der Gegenwart fort zu führen. Hier liegt der Verdacht nahe das er einen Aufhebungsvertrag provozieren will, denn diesen Wunsch hatte er ja in der Vergangenheit schon geäußert. Es wäre wohl Vorteilhafter gewesen wenn der AG den MA beim ersten mal schon abgemaht hätte. In Anbetracht der Gesamt Situation könnte eine fristlose Kündigung aber dennoch gerechtfertigt und bestand haben. Als AG würde ich, in Anbetracht aller Gesamtumstände, dieses Risiko eingehen. Es wäre mir da wurscht ob ich im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Abfindung zahlen müsste.

G
GabrielBischoff

19.10.2022 um 13:44 Uhr

Ich frage mich auch ganz ernsthaft wie jemand auf die Weise einen Aufhebungsvertrag erzwingen will. Ob da nicht jemand schlecht pokert...

Aber es bleibt dabei, der BR ist nicht die AG-Polizei.

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DummerHund

19.10.2022 um 13:51 Uhr

Ich sehe den BR bisher hier auch nicht als Betriebspolizei. Der Besuch beim MA war ja in erster Linie Sorge um seiner Gesundheit. Bei allen Weiteren hat der BR ja nichts aus eigenem Antrieb heraus unternommen.

M
Moreno

19.10.2022 um 15:12 Uhr

Ich habe ihm natürlich die drohenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen erklärt und ihn aufgefordert, sich zu melden...Zitat Der_Stellv Wie nennst Du sowas denn Dummerhund?

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DummerHund

19.10.2022 um 15:33 Uhr

@moreno Kann man so sehen, muss man aber nicht. Auch wenn das Wort Aufforderung darin vor kommt. Betriebspolizei wäre für mich dann wenn diese Aufforderung vordergründig stehen würde. Nach Darstellung vom TE war dies aber die "Gesundheit" des MA.

M
Moreno

19.10.2022 um 15:49 Uhr

Dummerhund ich bleibe dabei hier ist der AG in der Pflicht und der BR sollte sich nicht vor den Karren spannen lassen!

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DummerHund

19.10.2022 um 16:08 Uhr

@moreno Ich will dich hier in deiner Meinung auch nicht umstimmen und wäre voll bei dir wenn der AG in irgendeiner Weise der Initiator des Besuches gewesen wäre. Dies aber kann ich hier nicht erkennen. Ich persönlich muss sagen das ich in meiner Zeit nie auf den Gedanken gekommen wäre einen MA zu Hause auf zu suchen.

M
Moreno

19.10.2022 um 16:23 Uhr

Ich persönlich muss sagen das ich in meiner Zeit nie auf den Gedanken gekommen wäre einen MA zu Hause auf zu suchen.

Eben und schon gar nicht weil...Für den kompletten September hatte er keine Home-Office-Arbeitszeiten eingetragen. Anfang Oktober wurde ich (BR) von HR darüber informiert......

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DummerHund

19.10.2022 um 16:33 Uhr

Der TE wird hier sicherlich mit lesen und erkennen das wir es nicht als optimal empfinden das er dies gemacht hat und es in Zukunft vielleicht anders machen. Alleine darauf sollte man jetzt aber nicht rum reiten und das Hauptaugenmerk auf den anderen Umständen/Tatsachen haben.

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Der_Stellv

19.10.2022 um 19:51 Uhr

Zur Klarstellung: Ich bin nicht zum Kollegen gefahren, weil ich die BR-Polizei bin, sondern 1. um festzustellen, ob der Kollege ein wie auch immer geartetes Problem (psychisch, physisch, Sucht, etc) hat und 2. um ihm klarzumachen, dass es für ihn übel ausgehen kann, wenn er sich ohne guten Grund nicht mehr meldet bzw. nicht mehr arbeitet.

Sollte der BR entscheiden, dass der Arbeitgeber nicht nachforschen darf, ob der Kollege arbeitet, wird das auf jeden Fall publik werden, da sich das über die Führungskraft rumsprechen wird. Aus meiner Sicht ist das Verhalten natürlich geschäftsschädigend, das Verhalten von so mancher Person mit Leitungsfunktion aber auch, und die können viel mehr kaputt machen. Ich bin mir nach Euren vielen Kommentaren (danke!) inzwischen unsicher, ob ich mich für eine Überwachung/Analyse aussprechen soll, eher nicht mehr. Wenn das Unternehmen kündigen möchte, sollen sie es tun, und ein Richter soll dann entscheiden, wenn es zum KüSch-Prozess kommt. Wenn sie die Staatsanwaltschaft wegen Arbeitszeitbetrug einschalten, dann kommen die sowieso an die Daten ran.

Entgegen einem Kommentar hier im Forum, würde ich aber jederzeit wieder einen Kollegen zu Hause aufsuchen, wenn ich der Meinung bin, dass ich ihn damit vor den schlimmen Folgen seines Tuns bewahren kann.

Danke + Grüße

Vielleicht bekomme ich ja noch mehr Anregungen. Ich wäre dankbar.

D
DummerHund

19.10.2022 um 20:16 Uhr

@ Der_Stellv "Entgegen einem Kommentar hier im Forum, würde ich aber jederzeit wieder einen Kollegen zu Hause aufsuchen, wenn ich der Meinung bin, dass ich ihn damit vor den schlimmen Folgen seines Tuns bewahren kann."

Hättest mich ruhig bei meinem Nicknamen nennen können, fühle mich da nicht so schnell angepeiselt ;-)

Ich muss aber mal anmerken das ich wohl doch schon mal einen Arbeitskollegen zu Hause auf gesucht hatte der Alkoholprobleme hatte. Dies hatte ich dann aber nicht als BR getan sondern einfach als Arbeitskollege um Hilfe zu signalisieren und auf zu zeigen. Arbeitsrechtliche Dinge kamen dabei automatisch auch zur Sprache, denn mein Wissen verschwindet ja nicht automatisch nach Feierabend aus dem Kopf.

"Sollte der BR entscheiden, dass der Arbeitgeber nicht nachforschen darf, ob der Kollege arbeitet, wird das auf jeden Fall publik werden, da sich das über die Führungskraft rumsprechen wird." Dann hätte diese Führungskraft auch ein arbeitsrechtliches Problem, wenn er irgendwas nach außen lässt. Aus solchen Gründen sollte ein BR seine Objektivität nicht verlieren. Kommt eine Anfrage vom AG sollte der BR unvoreingenommen nach dem Gesetz handeln und sich nicht vom Gefühl oder ähnlichem leiten lassen. Nicht immer leicht, aber der beste Weg.

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