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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiter arbeitet ohne Arbeitsvertrag???

U
UdoWoe
Jan 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, folgender Sachstand: In einer Abteilung arbeitet ein neuer Mitarbeiter. Der zuständige Direktor behauptet, er hätte einen Arbeitsvertrag bei der Firma. Der Betriebsrat wurde nicht angehört. Auch eine benachbarte Schwesterfirma (bei der dieser MA hätte auch angestellt sein können) wurde auch nicht angehört. Laut Direktor ist es aber ein Kollege aus der "Globale Firma" und er hätte einen Arbeitsvertrag. Etwas verzwickt das ganze, schon klar. Nun meine Frage an euch: gibt es eine legale Möglichkeit sich den Arbeitsvertrag des Mitarbeiters anzuschauen? Bitte Paragraphen oder Gerichtsurteile dazu nennen. Danke für eure Unterstützung. P.S.: Euch allen noch ein verspätestes Gesundes und Erfolgreiches Jahr 2023

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Community-Antworten (9)

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RudiRadeberger

19.01.2023 um 16:16 Uhr

Nein.

Betriebsrat hat grundsätzlich kein Einsichtsrecht in Verträge

Für den Betriebsrat ist es nicht leicht, Einblick in die Verträge zu bekommen, um deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Denn obwohl er nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ja nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet ist, zu überwachen, ob der Arbeitgeber alle geltenden Vorschriften einhält, hat er nicht das Recht, den Inhalt des Arbeitsvertrages zu überprüfen. Auch einzelvertragliche Vereinbarungen kann der Betriebsrat nicht kontrollieren. Das hat das BAG mehrfach so entschieden (siehe z. B. BAG, Beschluss vom 27.10.2010, Az.: 7 ABR 36/09) – vor allem im Zusammenhang mit Einstellungen.

C
celestro

19.01.2023 um 19:39 Uhr

1.) der BR könnte sich mMn mit dem AN in Verbindung setzen und sich den Vertrag zeigen lassen.

2.) der BR wurde nicht angehört und somit wäre der AN nicht "korrekt" eingestellt und dagegen sollte man rechtlich vorgehen können. Vertrag hin oder her.

D
DummerHund

19.01.2023 um 19:53 Uhr

Was heißt hier "Globale Firma"

P
paula

19.01.2023 um 22:38 Uhr

@rudi

wenn man sich im Internet bedient sollte man wenigstens seine Quelle angeben

https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/inhalt-des-arbeitsvertrags-kontrollieren-sie-als-betriebsrat-was-zulaessig-ist/

T
takkus

20.01.2023 um 09:38 Uhr

Ich würde frech behaupten, dass Mitbestimmungsverfahren wurde durch den ArbGeb nicht eingeleitet. Fordert den ArbGeb auf dies mit einer Frist von x Tagen beim Betriebsrat einzuleiten. Macht er das nicht, dass fasst einen Beschluß auf Einleitung eines Beschlussverfahrens in dem dem ArbGeb aufgegeben wird, dass Mitbestimmungsverfahren einzuleiten. Teilt das dem ArbGeb mit. mal sehen was er dann argumentiert.

Der Sachverhalt mit der Schwesterfirma scheint mir eher egal. Wird er aber von der Schwesterfirma bei Euch eingesetzt seid wieder ihr mit im Boot.

NB
nicht brauchen

20.01.2023 um 09:40 Uhr

Fragt halt mal nach was für eine "globale Firma" das ist (Rechtsstatus). Dann aber auch warum das Ausleihen der "Glob. F" nicht durch den BR angehört worden ist.

R
RudiRadeberger

20.01.2023 um 10:00 Uhr

@rudi

wenn man sich im Internet bedient sollte man wenigstens seine Quelle angeben

https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/inhalt-des-arbeitsvertrags-kontrollieren-sie-als-betriebsrat-was-zulaessig-ist/

@paula

die haben sich bei mir bedient. Unverschämterweise haben sie mich nicht als Quelle angegeben.

C
celestro

20.01.2023 um 10:52 Uhr

Witzig ... NICHT!

R
RudiRadeberger

20.01.2023 um 11:00 Uhr

Frage der Perspektive...

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