Erstellt am 19.01.2023 um 15:16 Uhr von RudiRadeberger
Nein.
Betriebsrat hat grundsätzlich kein Einsichtsrecht in Verträge
Für den Betriebsrat ist es nicht leicht, Einblick in die Verträge zu bekommen, um deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Denn obwohl er nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ja nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet ist, zu überwachen, ob der Arbeitgeber alle geltenden Vorschriften einhält, hat er nicht das Recht, den Inhalt des Arbeitsvertrages zu überprüfen. Auch einzelvertragliche Vereinbarungen kann der Betriebsrat nicht kontrollieren. Das hat das BAG mehrfach so entschieden (siehe z. B. BAG, Beschluss vom 27.10.2010, Az.: 7 ABR 36/09) – vor allem im Zusammenhang mit Einstellungen.
Erstellt am 19.01.2023 um 18:39 Uhr von celestro
1.) der BR könnte sich mMn mit dem AN in Verbindung setzen und sich den Vertrag zeigen lassen.
2.) der BR wurde nicht angehört und somit wäre der AN nicht "korrekt" eingestellt und dagegen sollte man rechtlich vorgehen können. Vertrag hin oder her.
Erstellt am 19.01.2023 um 18:53 Uhr von Dummerhund
Was heißt hier "Globale Firma"
Erstellt am 19.01.2023 um 21:38 Uhr von paula
@rudi
wenn man sich im Internet bedient sollte man wenigstens seine Quelle angeben
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/inhalt-des-arbeitsvertrags-kontrollieren-sie-als-betriebsrat-was-zulaessig-ist/
Erstellt am 20.01.2023 um 08:38 Uhr von takkus
Ich würde frech behaupten, dass Mitbestimmungsverfahren wurde durch den ArbGeb nicht eingeleitet. Fordert den ArbGeb auf dies mit einer Frist von x Tagen beim Betriebsrat einzuleiten. Macht er das nicht, dass fasst einen Beschluß auf Einleitung eines Beschlussverfahrens in dem dem ArbGeb aufgegeben wird, dass Mitbestimmungsverfahren einzuleiten. Teilt das dem ArbGeb mit. mal sehen was er dann argumentiert.
Der Sachverhalt mit der Schwesterfirma scheint mir eher egal. Wird er aber von der Schwesterfirma bei Euch eingesetzt seid wieder ihr mit im Boot.
Erstellt am 20.01.2023 um 08:40 Uhr von nicht brauchen
Fragt halt mal nach was für eine "globale Firma" das ist (Rechtsstatus). Dann aber auch warum das Ausleihen der "Glob. F" nicht durch den BR angehört worden ist.
Erstellt am 20.01.2023 um 09:00 Uhr von RudiRadeberger
@rudi
wenn man sich im Internet bedient sollte man wenigstens seine Quelle angeben
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/inhalt-des-arbeitsvertrags-kontrollieren-sie-als-betriebsrat-was-zulaessig-ist/
@paula
die haben sich bei mir bedient. Unverschämterweise haben sie mich nicht als Quelle angegeben.
Erstellt am 20.01.2023 um 09:52 Uhr von celestro
Erstellt am 20.01.2023 um 10:00 Uhr von RudiRadeberger