Hallo,
in unserem Betrieb werden die persönlichen Termine von Mitarbeitern beim Betriebsarzt öffentlich ausgehängt. Der Betriebsrat hat dagegen Einspruch erhoben, da wir der Ansicht sind, dass diese Termine niemanden als die wirklich Eingeladenen etwas angeht und man evtl. ein Muster in der Terminvergabe erkennen könnte (Muss jemand jedes Jahr zum Betriebsarzt?) Unser Geschäftsführer möchte an der bisherigen Praxis festhalten. Gibt es für uns eine rechtliche Grundlage, den Aushang abzulehnen? Datenschutz?
DarkFeder