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Öffentlicher Aushang persönlicher Termine beim Betriebsarzt

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DarkFeder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb werden die persönlichen Termine von Mitarbeitern beim Betriebsarzt öffentlich ausgehängt. Der Betriebsrat hat dagegen Einspruch erhoben, da wir der Ansicht sind, dass diese Termine niemanden als die wirklich Eingeladenen etwas angeht und man evtl. ein Muster in der Terminvergabe erkennen könnte (Muss jemand jedes Jahr zum Betriebsarzt?) Unser Geschäftsführer möchte an der bisherigen Praxis festhalten. Gibt es für uns eine rechtliche Grundlage, den Aushang abzulehnen? Datenschutz? DarkFeder

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Community-Antworten (5)

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Quietschbeule

06.10.2014 um 12:45 Uhr

Hallo, entweder holt ihr euch Infos bei der Berufsgenossenschaft ein oder ihr fragt gleich den Landesbeauftragten für Datenschutz in eurem Bundesland. Hier haben wir uns auch schon telefonische Auskünfte geholt, die sind schnell und rechtssicher bei der Beantwortung von telefonischen Anfragen.

S
Snooker

06.10.2014 um 13:00 Uhr

Gebt dem AG auf die künftig zu unterlassen. Er soll sich in einer Frist von XY Tagen schriftlich dazu bereit erklären. Bei nichteinhalten wird der BR eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung einholen.

G
gironimo

06.10.2014 um 15:32 Uhr

Ich sehe das auch als eine Art Behinderung der BR-Arbeit. Ich schließe mich Snooker an. Am Besten beschließt Ihr die Hinzuziehung eines Fachanwalts, wenn der AG die Aushänge nicht unterläßt..

M
Maclogic

06.10.2014 um 21:11 Uhr

Als Betroffener würde ich sofort auf das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und auf dessen Verstoßes hinweisen.

P
paula

07.10.2014 um 11:58 Uhr

ich habe noch kein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gesehen.... Leider! Ich würde es daher mit dem BDSG versuchen

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