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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann die Betriebsleitung den Besuch beim Betriebsarzt anordnen?

B
Bifi
Jan 2018 bearbeitet

Kann die Geschäftsleitung oder Betriebsleitung einen Mitarbeiter den Besuch beim Betriebsarzt anordnen? Hintergrund: Der Hausmeister befindet sich in der Eingliederung (nach Knie-OP) und hatte bereits eine geringe Behinderung (unter 50 %). Es wurde ihm zuviel zugemutet, weshalb er ständig dies anmahnte. (z.B. Tische alleine tragen).

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Community-Antworten (7)

F
Fayence

20.05.2006 um 20:48 Uhr

"Kann die Geschäftsleitung oder Betriebsleitung einen Mitarbeiter den Besuch beim Betriebsarzt anordnen?"

Nein!

Der AG kann höchstens die Krankenkasse "bitten", dass diese eine vertrauensärztliche Untersuchung veranlassen soll.

RI
Ramses II

20.05.2006 um 20:53 Uhr

Düdeldüdeldü...

Flööt...

Könnte es sein dass Ihr aneinander vorbeiredet?

F
Fayence

20.05.2006 um 21:15 Uhr

Warum? Bist Du der Auffassung, der Betriebsarzt muss aufgrund seiner Untersuchung entscheiden können (dürfen), ob die Wiedereingliederung so o.k. ist oder nicht? Bzw. welche Arbeitsbelastungen zumutbar sind und welche nicht?

Sekunden später... Klickediklick! Die Anordnung könnte wohl doch rechtens sein! Aber der Betriebsarzt, als Person, darf nicht vorgeschrieben werden. O.K.?

RI
Ramses II

20.05.2006 um 21:20 Uhr

Bifi fragte nach dem Betriebsarzt. Offensichtlich will der Arbeitgeber feststellen lassen ob der AN überhaupt an dem Arbeitsplatz einsetzbar ist.

Du, Fayence, hast hingegen eine Antwort zum "Vertrauensarzt" (MDK?!) gegeben. Das ist ja nunmal ein ganz anderer Mann...

Vermutlich ist die Frage ganz einfach zu beantworten: Da die Eingliederung (meines Wissens) für den Arbeitgeber freiwillig ist, wird es so bald er den geringsten Zweifel hat die Eingliederung ablehnen.

F
Fayence

20.05.2006 um 21:56 Uhr

Grrrr

Die Frage nach dem Betriebsarzt habe ich zunächst mit einem klaren "Nein" beantwortet!

Den Hintergrund der Frage habe ich auch bei meiner ersten Antwort verstanden. Wiedereingliederungen werden jedoch finanzielll von Krankenkassen/Versicherungsträgern mitgetragen, daher war der Hinweis auf den Vertrauensarzt (MDK) für mich naheliegend!

Es könnte aber durchaus sein, dass auch eine betriebsärztliche Untersuchung durch den AG angeordnet werden kann! Da bin ich mir jedoch unsicher und Du anscheinend auch!

H
häggi

20.05.2006 um 23:16 Uhr

hallo bifi, der Gl kann den Besuch beim B.-arzt nicht anordnen. Jeder hat das Recht auf einen Arzt seines Vetrauens. Ausnahmen sind behördliche Anordnungen.Die Aufgaben des B.-arztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz beschrieben, desweiteren muß der Arbeitgeber bei der Bestellung die Aufgaben für den Betrieb vereinbaren.Ein Gespräch macht erst Sinn wenn eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz"Hausmeister" stattgefunden hat, hier ist auch die Sicherheitsfachkraft zu beteildigen.

H
Heini

21.05.2006 um 02:31 Uhr

Sicherlich kann der AG dem AN auffordern sich bei einem Arbeitsmediziner vorzustellen, gerade in der geschilderten Situation. Das gebietet im schon seine Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber. Wo bei der Arbeitsmediziner die speziell geschulte Fachperson ist, festzustellen, ob der Kollege mit der Eingliederung an dem jetzigen Arbeitsplatz vielleicht überfordert ist und er ihn vorsichtshalber anders oder gar nicht bis zur vollständigen Genesung einsetzen sollte.

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