Erstellt am 19.03.2012 um 11:17 Uhr von Kulum
Ich überlass die lange Antwort mal rkoch. Aber kurz und knackig, nö kann er nich. Wir haben in Deutschland immer noch das Recht auf freie Arztwahl.
Es gibt zwar eine Möglichkeit die AU anzuzweifeln, aber der Betriebsarzt geht nicht und auch der Arbeitgeber schickt niemandem zu einem bestimmten Arzt
Erstellt am 19.03.2012 um 11:33 Uhr von petrus
> gibt zwar eine Möglichkeit die AU anzuzweifeln
Geregelt in §275 SGB V
Erstellt am 19.03.2012 um 11:44 Uhr von rolfo
Der AG kann bei der Krankenkasse den Antrag stellen dass der Kollege vom Medinzinischen Dienst der Krankenkasse untersucht wird.
Ist ungefähr so wie früher der Vertrauensarzt.
Erstellt am 19.03.2012 um 13:16 Uhr von Streikbrecher
lese mal
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/karriere/article683640/Krankschreibung-Arbeitgeber-kann-Attest-anzweifeln.html
Auszug:
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zwar ein Beweis für das Vorliegen einer Erkrankung, aber diesen Beweiswert kann der Arbeitgeber widerlegen, wenn er der Auffassungs ist, der Mitarbeiter sei in Wirklichkeit gar nicht krank. Er muss dann Umstände nachweisen, die ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigung erlauben. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer zur Durchsetzung von Urlaub eine Erkrankung ankündigt. Ebenso zweifelhaft ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt, wenn diese nur nach telefonischer Rücksprache dem Patienten erteilt wurde. Gleiches gilt, wenn der Arzt die Bescheinigung rückwirkend ausstellt, obwohl sich der Arbeitnehmer erst nach mehr als zwei Tagen untersuchen lässt (LAG Köln, Urteil vom 21.11.2003, 4 Sa 588/03). Dann muss der Arbeitnehmer im Streitfall seine Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt als Zeugen beweisen. Der Arbeitgeber darf die Entgeltfortzahlung bis zur Klärung zurückstellen.
Erstellt am 19.03.2012 um 13:17 Uhr von Betriebsrätin
Auch der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht, man kann bei jedem Besuch bei diesem auch darauf nochmal hinweisen
Erstellt am 19.03.2012 um 15:42 Uhr von edelweis
Der Betriebsarzt darf keine Arbeitsunfähigkeit "überprüfen". Dies wird in § 3 ASiG(Arbeitssicherheitsgesetz) extra ausgeschlossen. Es bleibt dem AG nur der MDK.