W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsarzt

O
Ongele
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter wurde vom Hausarzt Krankgeschrieben, der AG glaubt weder dem mitarbeiter noch dem Hausarzt, der AG will den Mitarbeiter zum Betriebsarzt schiken um die überprüfen zu lassen! Kann der AG dies veranlassen??

2.85006

Community-Antworten (6)

K
Kulum

19.03.2012 um 12:17 Uhr

Ich überlass die lange Antwort mal rkoch. Aber kurz und knackig, nö kann er nich. Wir haben in Deutschland immer noch das Recht auf freie Arztwahl. Es gibt zwar eine Möglichkeit die AU anzuzweifeln, aber der Betriebsarzt geht nicht und auch der Arbeitgeber schickt niemandem zu einem bestimmten Arzt

P
Petrus

19.03.2012 um 12:33 Uhr

gibt zwar eine Möglichkeit die AU anzuzweifeln

Geregelt in §275 SGB V

R
rolfo

19.03.2012 um 12:44 Uhr

Der AG kann bei der Krankenkasse den Antrag stellen dass der Kollege vom Medinzinischen Dienst der Krankenkasse untersucht wird. Ist ungefähr so wie früher der Vertrauensarzt.

S
Streikbrecher

19.03.2012 um 14:16 Uhr

lese mal http://www.abendblatt.de/wirtschaft/karriere/article683640/Krankschreibung-Arbeitgeber-kann-Attest-anzweifeln.html

Auszug: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zwar ein Beweis für das Vorliegen einer Erkrankung, aber diesen Beweiswert kann der Arbeitgeber widerlegen, wenn er der Auffassungs ist, der Mitarbeiter sei in Wirklichkeit gar nicht krank. Er muss dann Umstände nachweisen, die ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigung erlauben. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer zur Durchsetzung von Urlaub eine Erkrankung ankündigt. Ebenso zweifelhaft ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt, wenn diese nur nach telefonischer Rücksprache dem Patienten erteilt wurde. Gleiches gilt, wenn der Arzt die Bescheinigung rückwirkend ausstellt, obwohl sich der Arbeitnehmer erst nach mehr als zwei Tagen untersuchen lässt (LAG Köln, Urteil vom 21.11.2003, 4 Sa 588/03). Dann muss der Arbeitnehmer im Streitfall seine Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt als Zeugen beweisen. Der Arbeitgeber darf die Entgeltfortzahlung bis zur Klärung zurückstellen.

B
Betriebsrätin

19.03.2012 um 14:17 Uhr

Auch der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht, man kann bei jedem Besuch bei diesem auch darauf nochmal hinweisen

E
edelweis

19.03.2012 um 16:42 Uhr

Der Betriebsarzt darf keine Arbeitsunfähigkeit "überprüfen". Dies wird in § 3 ASiG(Arbeitssicherheitsgesetz) extra ausgeschlossen. Es bleibt dem AG nur der MDK.

Ihre Antwort