Erstellt am 27.10.2023 um 06:13 Uhr von Anyu
Dann wird der Beschluss wohl unwirksam sein.
Das Mitglied hätte den Raum verlassen müssen, ihr hättet Ersatz laden müssen.
Erstellt am 27.10.2023 um 08:02 Uhr von takkus
Es ging also um eine Versetzung nach § 99 BetrVG? Wenn dem so ist, dann mag der Beschluss falsch sein, aber seid einfach so clever und der BRV soll die Beschlussfassung erst nach verstreichen der Frist dem ArbGeb übersenden. Um einen ist mit verstreichen der Frist kein Wiederspruch erfolgt und der ArbGeb kann die Maßnahme umsetzen, zum anderen wird der BR (ihr seid ja dafür) sicher kein Ausschlussverfahren wegen grober Pflichtverletzung (ob das eine grobe Pflichtverletzung ist?) gegen den BRV auf den Weg bringen. Den ArbGeb wird es vermutlich nicht jucken, denn der hat den BR ja um seine Zustimmung zur PersEM ersucht.
Erstellt am 27.10.2023 um 08:28 Uhr von gerhard81
Hallo,
einfach den Beschluss abgeben.
In diesen Beschluss wird sicherlich nicht aufgeführt, dass "BRM Maier" abgestimmt hat... sondern es steht da nur das Ergebnis.
Wenn der AG das BRM auf die Stelle versetzen will und wenn der BR das für "i.O." findet, ist doch alles gut.
Gruß
Erstellt am 27.10.2023 um 09:01 Uhr von GabrielBischoff
Kann? Ja.
Wird? Eher nicht.
Beschlüsse werden ja nicht random irgendwie angezweifelt, sondern wenn sie jemandem nicht passen. In Zukunft aber dran denken!
Erstellt am 27.10.2023 um 09:43 Uhr von BR-2222
Danke für die ganzen Antworten. Tatsächlich kam die Anfrage von einem BR Kollegen. Wenn der Beschluss vom Personalausschuss unterschrieben wird und der Kollege den neuen Vertrag unterschrieben hat kann man ihn dann noch was ?
Erstellt am 27.10.2023 um 10:51 Uhr von seehas
Ein Kollege der sich übergangen gefühlt hat kann die Vergabe der Stelle damit anfechten. Dann wird im Zweifelsfall die Prozedur wiederholt und diesmal richtig gemacht.
Erstellt am 27.10.2023 um 11:15 Uhr von petermännchen
Ob wirklich jemand in ein Beschlussanfechtungsverfahren geht? Dazu muss aber auch bekannt sein, das bei der Beschlussfassung etwas daneben gegangen ist.
Erstellt am 27.10.2023 um 17:23 Uhr von Catweazle
seehas, anfechten kann man sicher nichts. Wenn der BR nicht ordnungsgemäß widerspricht gilt es als Zustimmung.
Erstellt am 28.10.2023 um 07:17 Uhr von Tagträumer_5
Fassen wir zusammen, unfähig, korrekt abzustimmen und nun vertuschen ... waren die BR Seminare überflüssig oder dort nur gedaddelt?
Erstellt am 28.10.2023 um 09:10 Uhr von Dummerhund
Scheinst du dich ja mit aus zu kennen,