Erstellt am 28.11.2019 um 14:14 Uhr von wdliss
§33 Abs. 1 BetrVG: "Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt."
D.h. über den Beschluss wird abgestimmt. Dann ist man entweder dafür, dagegen oder enthält sich.
Erstellt am 28.11.2019 um 14:16 Uhr von nicoline
Sumsumsum
du kannst dich bei der Beschlussfassung der Stimme enthalten.
Du kannst aber auch sagen, dass du an der Abstimmung/ Beschlussfassung nicht teilnimmst, dann darf für das Abstimmungsergebnis nur die Anzahl der BRM gezählt werden, die an der Beschlussfassung teilnehmen.
Erstellt am 28.11.2019 um 14:37 Uhr von celestro
"Und woher leitet ihr eure Antwort ab?"
In den Kommentaren zum BetrVG steht das drin. Also z.B. im Fitting beim §33 BetrVG.
Erstellt am 28.11.2019 um 16:07 Uhr von Sumsumsum
Danke für die Antworten. Dh, dass ich mich eben komplett der Abstimmung enthalten kann. Wir haben das nämlich extra unseren Anwalt prüfen lassen und er hat uns mit Verweis auf ArbG Halle (Saale), Beschluss vom 17. September 2013 - 3 BV 41/12 -, juris angehalten, doch an den Abstimmungen teilzunehmen, da es für ihn nicht nur eine falsche Auffassung ist, an Beschlüssen nicht teilzunehmen trotz Anwesenheit, sondern sogar "gefährlich". Diese Auffassung kann ich absolut nicht nachvollziehen und weiß jetzt nicht, wie ich mich gegen den nun einhelligen Konsens in unserem Gremium wehren kann...?!
Könnt ihr die jeweilige Quelle mit Quellenangabe zitieren bitte?
Erstellt am 28.11.2019 um 16:15 Uhr von celestro
§33 BetrVG RN 34 (Fitting)
das pinne ich jetzt nicht ab, immerhin sollte ein Gremium dieses Nachschlagewerk da haben.
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE140001287&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true
RN 96 - 101 ... also ganz grundsätzlich ist es nicht völlig falsch, was Euer RA da gesagt hat. Nur hat er das wohl etwas übertrieben ausgedrückt oder es wurde falsch verstanden.
Erstellt am 28.11.2019 um 17:54 Uhr von nicoline
Wenn man sich den Beschluss vom ArbGer Halle durchliest, kann man ja nur ein Stoßgebet losschicken, nie in einem solchen BR arbeiten zu müssen und es ist genau, wie ich es mir gedacht habe, gefährlich wird es, wenn die Beschlußfähigkeit durch Nichtteilnahme an dem Beschluss nicht gewährleistet ist. Trotzdem finde ich, euer Anwalt hat übertrieben.