Pflicht, als BR Mitglied in einer BR Sitzung an Beschlüssen teizunehmen
Hallo zusammen,
Unser BR umfasst 19 Mitglieder.
Eine grundsätzliche Frage: bin ich bei Beschlussfassungen innerhalb eines ordnungsgemäß vorgetragenen Beschlussvorhabens in einer BR Sitzung als anwesendes BR Mitglied verpflichtet, am Beschluss teilzunehmen, oder kann ich mich komplett dem Beschluss enthalten?
Und woher leitet ihr eure Antwort ab? Danke!
Community-Antworten (7)
28.11.2019 um 15:14 Uhr
§33 Abs. 1 BetrVG: "Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt." D.h. über den Beschluss wird abgestimmt. Dann ist man entweder dafür, dagegen oder enthält sich.
28.11.2019 um 15:16 Uhr
Sumsumsum du kannst dich bei der Beschlussfassung der Stimme enthalten. Du kannst aber auch sagen, dass du an der Abstimmung/ Beschlussfassung nicht teilnimmst, dann darf für das Abstimmungsergebnis nur die Anzahl der BRM gezählt werden, die an der Beschlussfassung teilnehmen.
28.11.2019 um 15:37 Uhr
"Und woher leitet ihr eure Antwort ab?"
In den Kommentaren zum BetrVG steht das drin. Also z.B. im Fitting beim §33 BetrVG.
28.11.2019 um 16:28 Uhr
Danke für die Antworten.
Dh, dass ich mich eben komplett der Abstimmung enthalten kann. Wir haben das nämlich extra unseren Anwalt prüfen lassen und er hat uns mit Verweis auf ArbG Halle (Saale), Beschluss vom 17. September 2013 - 3 BV 41/12 -, juris angehalten, doch an den Abstimmungen teilzunehmen, da es für ihn nicht nur eine falsche Auffassung ist, an Beschlüssen nicht teilzunehmen trotz Anwesenheit, sondern sogar "gefährlich". Diese Auffassung kann ich absolut nicht nachvollziehen und weiß jetzt nicht, wie ich mich gegen den nun einhelligen Konsens in unserem Gremium wehren kann...?!
28.11.2019 um 17:07 Uhr
Danke für die Antworten. Dh, dass ich mich eben komplett der Abstimmung enthalten kann. Wir haben das nämlich extra unseren Anwalt prüfen lassen und er hat uns mit Verweis auf ArbG Halle (Saale), Beschluss vom 17. September 2013 - 3 BV 41/12 -, juris angehalten, doch an den Abstimmungen teilzunehmen, da es für ihn nicht nur eine falsche Auffassung ist, an Beschlüssen nicht teilzunehmen trotz Anwesenheit, sondern sogar "gefährlich". Diese Auffassung kann ich absolut nicht nachvollziehen und weiß jetzt nicht, wie ich mich gegen den nun einhelligen Konsens in unserem Gremium wehren kann...?!
Könnt ihr die jeweilige Quelle mit Quellenangabe zitieren bitte?
28.11.2019 um 17:15 Uhr
§33 BetrVG RN 34 (Fitting)
das pinne ich jetzt nicht ab, immerhin sollte ein Gremium dieses Nachschlagewerk da haben.
RN 96 - 101 ... also ganz grundsätzlich ist es nicht völlig falsch, was Euer RA da gesagt hat. Nur hat er das wohl etwas übertrieben ausgedrückt oder es wurde falsch verstanden.
28.11.2019 um 18:54 Uhr
Wenn man sich den Beschluss vom ArbGer Halle durchliest, kann man ja nur ein Stoßgebet losschicken, nie in einem solchen BR arbeiten zu müssen und es ist genau, wie ich es mir gedacht habe, gefährlich wird es, wenn die Beschlußfähigkeit durch Nichtteilnahme an dem Beschluss nicht gewährleistet ist. Trotzdem finde ich, euer Anwalt hat übertrieben.
Verwandte Themen
MA wehrt sich gegen Aufgaben aus ihrem Aufgabenbereich
ÄlterHallo liebe User, wir haben eine MA, die im Bereich "Finanzen/Personal" angestellt ist. Da sie sich überfordert fühlte, hat die vorherige GF ihr schon in der Vergangenheit Arbeiten abgenommen (z.B.
Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
ÄlterMich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige
BR Versammlung - Pflicht, jemanden von der Gewerkschaft einzuladen?
ÄlterHallo, nach unserer letzen BR-Versammlung wurde mir als Vorsitzende des BR's folgender Vorwurf von einem BR Kollegen gemacht: Eswäre meine Pflicht, jemanden von der Gewerkschaft einzuladen. Diese hätt
Zweite konstituierende Sitzung zulässig?
ÄlterWir sind ein neu gewähltes Gremium mit 9 Mitgliedern und ich bin eines von 6 neuen Mitgliedern. Unser Wahlvorstandsvorsitzender ist eines der aktuell nicht mehr festen Mitglieder. Er hat geladen und
BR Sitzung = Pflicht?
ÄlterHallo allerseits, einmal in der Woche ist der BR zur Sitzung. Soweit so gut. Nun ist der Shop, wo ein Mitglied tätig ist in der Woche personalmäßig unterbesetzt und das Mitglied kann nicht zur Sitzu