BR-Sitzungen ohne Beschlüsse?
Guten Morgen,
wir sind drei BR–Mitglieder eines Unternehmens der Arbeitnehmerüberlassung und treffen uns wöchentlich zu Sitzungen außerhalb der verleihfreien Zeit, sprich in unserer Freizeit, an unserem Firmensitz. Die Zeit sowie die Fahrtkosten für die Teilnahme an den Sitzungen werden erstattet. Meine Frage bezieht sich auf den Fall, wenn ein BR–Mitglied seine Teilnahme absagt: Wenn keine Beschlussfähigkeit des BR vorliegt, kann dann eine Sitzung der beiden verbliebenen Mitglieder stattfinden, bei der aber keine Beschlüsse gefasst werden? Unser einziges Ersatzmitglied wäre zu der betr. Sitzung ebenfalls verhindert. Gibt es Sitzungen ohne Beschlüsse?
Danke für die Hilfe.
Community-Antworten (2)
22.11.2007 um 11:20 Uhr
Warum seid Ihr nicht beschlussfähig, wenn 2 BR-Mitglieder von dreien anwesend sind? Schaut mal in § 33 BetrVG nach, dort steht in Abs. 2: BR ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der BEschlussfassung teilnimmt. Nicht beschlussfähig seid Ihr also nr, wenn nur ein BR-Mitglied anwesend ist.
Und es ist natürlich auch zulässig, dass BR-Sitzungen stattfinden, bei denen keine Beschlüsse gefaßt werden.
22.11.2007 um 12:00 Uhr
Hallo Bonita, vielen Dank für die Antwort.
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