Erstellt am 31.05.2007 um 11:18 Uhr von Catweazle
semira,
ihr seid trotzdem voll handlungsfähig. Ein einzelnes BRM kann nicht durch Nichtteilnahme den BR lahmlegen.
Erstellt am 31.05.2007 um 11:25 Uhr von Mona-Lisa
@semira,
schau dir mal den § 33 BetrVG an.
II. Voraussetzungen für die Beschlussfassung des Betriebsrats
Gut wäre ein BetrVG mit Kommentierung!
Da findest du alles zum Thema Beschlussfassung und hilft dir mit Sicherheit weiter.
Erstellt am 31.05.2007 um 11:25 Uhr von semira
Auch wenn wir nicht vollzählig sind, können Beschlüsse gefasst werden?
Erstellt am 31.05.2007 um 11:26 Uhr von Mona-Lisa
@semira,
aber klar! Solange mehr als die Hälfte der Betriebsräte anwesend sind.
Erstellt am 31.05.2007 um 11:27 Uhr von semira
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Erstellt am 31.05.2007 um 11:35 Uhr von Mona-Lisa
@semira,
möchtest du nicht mal in einer der nächsten Sitzungen das Thema "Betriebsratsamt - Ehrenamt" auf die Tagesordnung nehmen?
Ich habe so den Eindruck, dass bei euch da schon Klärungsbedarf besteht... ;-))
Schnellsten's Schulungen!
Erstellt am 31.05.2007 um 11:37 Uhr von pirat
@semira,
der Kollege, der nicht will.. MUSS.
Ein Verhinderungsfall ist nur gegeben, wenn die Teilnahme an der Betriebsratssitzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist: Abwesenheit wegen Urlaub (bezahlt oder unbezahlt), Krankheit, Kur, Teilnahme an einem Seminar, Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub, Wehr- und Zivildienst.
Oder er tritt zurück!
Erstellt am 31.05.2007 um 11:47 Uhr von Lotte
pirat,
na ja, mit dem Zwingen das ist immer so eine Sache...
Müsste man schon ein 23er Verfahren anstrengen. Ob ein einmaliges Fernbleiben reicht?
semira,
vielleicht solltet Ihr Euch mal jemanden ins Haus holen, der eine Inhouseschulung für alle (auch EBRM) zu den Grundlagen des BetrVG macht.
Wichtig noch für Dich: Wenn der BR nicht vollzählig ist, können keine Ergänzungen auf die TO aufgenommen werden.
Erstellt am 01.06.2007 um 22:18 Uhr von deliah
ihr wisst aber schon alle, dass man auf die betrieblichen notwendigkeiten rücksicht zu nehmen hat.
Erstellt am 01.06.2007 um 22:21 Uhr von Mona-Lisa
@deliah,
einverstanden!
Aber dann müsste schon fast der Betrieb zusammenbrechen..... ;-))