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BR-Sitzung und Beschluss

S
semira
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hab eine Frage zur BR-Sitzung, bzw. Beschlussfassung. Kann aber zu meinem Problem nicht wirklich was dazu finden. Wir sind ein 9er Gremium, 3 davon sind im Urlaub, Ersatzmitglieder dafür habe ich geladen. 1 BR-Mitglied will nicht zur Sitzung erscheinen da er zuviel Arbeit hat. Läßt sich auch nicht dazu bringen zu erscheinen, ich kann aber keinen Ersatz laden, wenn er im Haus ist. Wie sieht es dann mit den Beschlüssen aus, die dann eventuell zu fassen sind. Können wir das denn überhaupt. Vielleicht könnt ihr mir einen Paragraphen nennen, ich kenn mich da leider noch nicht so gut aus und will nichts falsch machen. Auf Seminar war ich leider auch noch nicht und das BertVG ist noch Neuland für mich. Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Gruß semira

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Community-Antworten (10)

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Catweazle

31.05.2007 um 13:18 Uhr

semira,

ihr seid trotzdem voll handlungsfähig. Ein einzelnes BRM kann nicht durch Nichtteilnahme den BR lahmlegen.

M
Mona-Lisa

31.05.2007 um 13:25 Uhr

@semira, schau dir mal den § 33 BetrVG an.
II. Voraussetzungen für die Beschlussfassung des Betriebsrats Gut wäre ein BetrVG mit Kommentierung!

Da findest du alles zum Thema Beschlussfassung und hilft dir mit Sicherheit weiter.

S
semira

31.05.2007 um 13:25 Uhr

Auch wenn wir nicht vollzählig sind, können Beschlüsse gefasst werden?

M
Mona-Lisa

31.05.2007 um 13:26 Uhr

@semira, aber klar! Solange mehr als die Hälfte der Betriebsräte anwesend sind.

S
semira

31.05.2007 um 13:27 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

M
Mona-Lisa

31.05.2007 um 13:35 Uhr

@semira, möchtest du nicht mal in einer der nächsten Sitzungen das Thema "Betriebsratsamt - Ehrenamt" auf die Tagesordnung nehmen? Ich habe so den Eindruck, dass bei euch da schon Klärungsbedarf besteht... ;-))

Schnellsten's Schulungen!

P
pirat

31.05.2007 um 13:37 Uhr

@semira, der Kollege, der nicht will.. MUSS. Ein Verhinderungsfall ist nur gegeben, wenn die Teilnahme an der Betriebsratssitzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist: Abwesenheit wegen Urlaub (bezahlt oder unbezahlt), Krankheit, Kur, Teilnahme an einem Seminar, Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub, Wehr- und Zivildienst. Oder er tritt zurück!

L
Lotte

31.05.2007 um 13:47 Uhr

pirat, na ja, mit dem Zwingen das ist immer so eine Sache... Müsste man schon ein 23er Verfahren anstrengen. Ob ein einmaliges Fernbleiben reicht?

semira, vielleicht solltet Ihr Euch mal jemanden ins Haus holen, der eine Inhouseschulung für alle (auch EBRM) zu den Grundlagen des BetrVG macht. Wichtig noch für Dich: Wenn der BR nicht vollzählig ist, können keine Ergänzungen auf die TO aufgenommen werden.

D
deliah

02.06.2007 um 00:18 Uhr

ihr wisst aber schon alle, dass man auf die betrieblichen notwendigkeiten rücksicht zu nehmen hat.

M
Mona-Lisa

02.06.2007 um 00:21 Uhr

@deliah, einverstanden! Aber dann müsste schon fast der Betrieb zusammenbrechen..... ;-))

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